Einkaufswagerlpflicht, Mindestabstand, maximale Kundenanzahl, Maskenpflicht ... – alles, was sich mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen ändert.
Wien. Am morgigen Dienstag sperrt ein Großteil der Geschäfte nach einem einmonatigen "Shutdown" wieder auf. Für die Bundesregierung ist dies der Startschuss für ein langsames, stufenweises Hochfahren der Wirtschaft in der Coronavirus-Krise. Es gilt Masken- und Abstandspflicht, bei großem Andrang kann es zu Blockabfertigungen kommen. Einkaufszentren, Gastronomie und Hotellerie müssen sich noch gedulden.
Auch Tankstellen-Waschstraßen wieder offen
Lebensmittelketten, Apotheken und Trafiken waren von den Sperren ohnehin nicht betroffen, nun dürfen Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe) sowie kleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter beträgt, ihre Pforten öffnen. Und: Auch Tankstellen-Waschstraßen dürfen wieder benutzt werden - der 14. April wird somit zum Feiertag für alle GTI-Clubs und 5er-BMW-Besitzer. Die Polizei wird aber besonders überwachen, ob es aufgrund der Wartezeiten zu Menschenansammlungen kommt. Auch in der näheren Umgebung der Baumärkte wird die Exekutive stärker patrouillieren.
Die Öffnungszeiten sind auf 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, müssen mit bis zu 3.600 Euro Strafe rechnen.
Während Virologen davor warnen, dass die bisherigen Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine frühzeitige Öffnung der Geschäfte zunichtegemacht werden könnten, sieht die Wirtschaft ein wenig Licht am Ende des Tunnels. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft Standort + Markt gemeinsam mit der Linzer Johannes Kepler Universität verliert der Handel je Schließungsmonat zwei bis drei Milliarden Euro durch die Sperren.
Der industrienahe Think Tank Agenda Austria geht für den Handel gar von Einbußen von 6,7 Milliarden Euro im vergangenen Monat aus. Zum Vergleich: Die Hotellerie und Gastronomie habe demnach 1,6 Milliarden Euro an Umsatzentgang hinnehmen müssen.
Das sind die neuen Corona-Regeln
Was für Supermärkte bereits gilt, sehen die Änderungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes von Mitte März ab Dienstag auch für die Kunden von öffentlichen Verkehrsmitteln und Insassen von Taxis sowie bei Fahrdienstvermittlern wie Uber & Co. vor: Schutzmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung mit Tuch oder Schal ist Pflicht, sofern man das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sieht auch einen Meter Abstand vor. Die Masken sollen allerdings kein Ersatz für das Einhalten des Mindestabstandes sein. Der gilt in den Geschäften nach wie vor, ebenso wie im gesamten öffentlichen Raum. Für die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands sorgen in Supermärkten Bodenmarkierungen und Einkaufswagenpflicht. Ab nächster Woche soll es dann auch punktuelle Polizeikontrollen geben.
Mit Beginn der Maßnahmen-Lockerungen dürfen auch die umstrittenen 230 von insgesamt rund 12.500 Hektar öffentlich zugänglicher Grünflächen in Wien wieder betreten werden (zum Verständnis: Ein Hektar entspricht 10.000 Quadratmetern). Bei den bisher fehlenden zwei Prozent handelt es sich um die fünf Wiener Bundesgärten. Vor dem lang erwarteten Zugang in Schlosspark Schönbrunn oder Augarten steht für potenzielle Besucher jedoch noch eine Einlasskontrolle: So soll eine Überfüllung verhindert werden.
Neu geregelt wurde zudem, dass neben Begräbnissen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden dürfen.
Seit Samstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, wo dies geboten ist, dem droht in Zukunft eine Strafe von 25 Euro.
Fragen & Antworten: Was Sie wissen müssen
Wer am 14. April öffnen darf: Alle Geschäfte mit max.400 m2 Kundenbereich. Und: Tankstellen, Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten. Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bau- und Gartenmärkte, Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen.
Öffnungszeiten? Von 7.40 bis 19 Uhr. Hofer schließt um 18 Uhr.
Wann öffnen Cafés? Voraussichtlich ab Mitte Mai (abhängig von der weiteren Covid-Entwicklung in Österreich).
Dürfen Eissalons schon aufsperren? Nein, wahrscheinlich Mitte Mai. Take-away ist erlaubt.
Wann gibt’s McDonald's wieder? Mitte Mai. Ob Abholservice erlaubt wird (McDrive), ist derzeit noch offen.
Darf ich vorbestellte Speisen im Lokal abholen? Das geht in Ordnung. Essen darf ich sie aber nicht im Lokal.
Darf ich im Gastgarten Essen/Trinken? Nein, das Betreten des gesamten Gastro-Betriebes ist untersagt.
Sperren kleinere Geschäfte in Einkaufzentren am 14. April? Nein, bei einer baulichen Verbindung der Betriebsstätten (wie im Shoppingcenter) ist der Kundenbereich zusammenzuzählen und liegt über 400 m2.
Wie viele Kunden dürfen in 400-m2-Shops? Max. 20 Kunden gleichzeitig, pro Kunde 20 m2.
Was passiert mit den anderen Kunden? Sie müssen vor dem Geschäft warten und Sicherheitsabstand einhalten.
Braucht jeder in einem kleinen Shop eine Schutz-Maske? Ja, sowohl Mitarbeiter mit Kundenkontakt als auch Kunden (ausgenommen Kinder bis 6 Jahre).
Wo bekomme ich Masken? Derzeit sind nur der Lebensmittelhandel sowie Drogeriemärkte verpflichtet, Masken auszugeben. Auch selbst gebastelte Masken reichen, ebenso ein Schal vor dem Mund.
Wann sperren die Friseure auf? Laut Stufenplan der Regierung ab 2. Mai.
Öffnen ab 2. Mai wirklich alle Geschäfte? Alle verbleibenden Geschäfte (auch H&M, Zara etc.) werden ab 2. Mai wieder öffnen.
Wird auch der 1. Mai für den Verkauf freigegeben? Der Feiertag wird nicht freigegeben.
Muss ich beim Friseur eine Maske aufsetzen? Ja, Vorschriften wie im Geschäft.
Wann sperren die Kosmetikstudios wieder auf? Vermutlich ab 18. Mai. Ist aber noch nicht endgültig fixiert.
Wann dürfen die Nagelstudios wieder öffnen? Wie Kosmetik und Fußpflegestudios ab 18. Mai.
Was geschieht, wenn ich im Geschäft ohne Maske erwischt werde? In diesem Fall wären 25 Euro fällig. Strafen darf aber nur die Polizei.
Kann ich das Auto reparieren lassen? Werkstätten für Autos und Fahrräder sind vom Betretungsverbot ausgenommen.
Wo herrscht absolute Maskenpflicht? In Supermärkten, Drogerien, Apotheken. Ab 14. April auch in allen kleineren Geschäften und in den Öffis.
Schützt die Maske vor Ansteckung? Nein, nur medizinische Masken tun das. Normale Masken schützen die anderen vor unseren Viren.
Muss ich in allen Öffis Maske tragen? Ja. Sobald man in einen Bus, einen Zug, die U-Bahn oder Straßenbahn einsteigt, muss man den MNS aufhaben und eineinhalb Meter Abstand halten.
Bekommen ich die Masken in U-Bahn, BIM? Nein, Fahrgäste müssen sie selbst besorgen.
Welche Strafe droht, wenn ich keine Maske in U-Bahn trage? 25 Euro Organstrafmandat. Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands 50 Euro. Die Polizei stellt die Strafen aus. Wer sich wehrt, kann angezeigt werden. Dann wird es viel teurer (bis 3.600 Euro).
Darf ich mir Masken selber basteln? Ja, selbstverständlich.
Gilt auch in Büros Maskenpflicht? Nein. Für Büros gilt die Abmachung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Gilt die Maskenpflicht auch für Polizisten/Soldaten? Ja, sowohl Polizisten als auch Soldaten müssen MNS tragen.
Was ist mit Pflegern? Alle, die im Pflegebereich tätig sind, müssen verpflichtend Masken tragen. Egal ob in Heimen oder bei mobiler Pflege.
Wie lange gilt die Maskenpflicht? Noch nicht abzusehen.