Unabhängig von den Lockerungen in vielen Bereichen bleiben die Maskenregeln an Schulen und Unis vorerst weitgehend aufrecht.
Auch nach den Osterferien muss an den Schulen abseits vom Klassenzimmer bzw. Lernsälen ein Mund-Nasen-Schutz (bis zur Unterstufe) bzw. eine FFP2-Maske (Oberstufe, geimpfte/genesene Lehrer) getragen werden. Ungeimpfte und nicht genesene Lehrer brauchen überall eine FFP2-Maske. Auch an fast allen Unis bleibt nach Ostern die FFP2-Maskenpflicht bestehen.
FPÖ: Faules Ei im Osternest
Für FPÖ-Bildungssprecher Brückl ist es "höchste Zeit" auch an Schulen wieder Normalität einkehren zu lassen, er kritisiert Minister Polaschek in einer Aussendung für die Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen scharf: „Wenn nun mit wenigen Ausnahmen die Masken aus unserem Alltag verschwinden, dann ist es den Schülern umso weniger zuzumuten, sie nach wie vor tragen zu müssen. Mit seiner Sturheit legt Polaschek den Schülern, aber auch den Lehrern ein faules Ei ins Osternest“.
Auch Experte zweifelt an Sinnhaftigkeit
Mit den Corona-Lockerungen fällt die Maskenpflicht in den meisten Beriechen. Aus Sicht des Epidemiologen Gerald Gartlehner könnte man auch an Schulen auf die Masken verzichten. Denn dort werde die Maskenpflicht angesichts der privaten Treffen "nicht mehr den Zusatznutzen" bringen.
Wiener Elternverband: "Schwer nachvollziehbar"
Der Wiener Elternverband forderte ein Ende der Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler außerhalb der Klassenräume. Es sei schwer nachvollziehbar, dass bei Veranstaltungen keine Maskenpflicht besteht, in Schulgebäuden aber schon, sagte Elisabeth Fröhlich vom Wiener Elternverband gegenüber dem "ORF". Die Maskenpflicht an Schulen müsse aufgehoben werden. Kinder und Jugendliche hätten ohnehin schon sehr viel dazu beigetragen, die Pandemie einzudämmen.
Im Bildungsministerium will man für die Schule die aktuellen Masken-Regeln vorerst aber nicht ändern. Den Großteil der Zeit brauchen die Schülerinnen und Schüler die Masken nicht mehr - im Unterricht bzw. auch in der Pause im Klassenraum sind sie nicht mehr verpflichtend. Getragen werden müssen sie aber etwa am Gang oder im Speisesaal (außer beim Essen). Die kurz vor den Ferien erlassenen neuen Vorgaben gelten ohnehin erst ab 19. April.