mRNA-Vakzine nach Erststich

Ärztekammer empfiehlt Kreuzimpfungen bei AstraZeneca

06.07.2021

Nationales Impfgremium für Kreuzimpfung auf Wunsch des Patienten.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Wird bei der Coronavirus-Impfung nach einem Erststich mit AstraZeneca für die zweite Dosis ein mRNA-Vakzine verabreicht, ist der Impfschutz laut Studien höher als bei einer Zweifachimpfung mit dem gleichen Vakzine. Dieses sogenannte heterologe Impfschema wird nun von der Ärztekammer klar empfohlen. Am Montag hat das Nationale Impfgremiums (NIG) seine Schutzimpfungs-Anwendungsempfehlung aktualisiert, demnach soll die Kreuzimpfungen auf Patientenwunsch angeboten werden.

Dabei handelt es sich aber weiterhin um eine Off-label-Anwendung, betont das NIG allerdings. Auch schwere Nebenwirkungen beim Erststich rechtfertigen einen Impfstoff-Wechsel. In mehreren Ländern wird diese Kreuz- oder Mischimpfung bereits durchgeführt, in Deutschland wird dies auch von der zuständigen Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Denn nach aktuellen Studienergebnissen ist die Immunantwort nach heterologem Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff) der Immunantwort nach homologer Vaxzevria-Impfserie (zwei Impfstoffdosen Vaxzevria von AstraZeneca) deutlich überlegen, heißt es in der STIKO-Empfehlung.

Szekeres empfiehlt mRNA-Impfstoff als Zweitimpfung

"Ich würde als Zweitimpfung empfehlen, einen mRNA-Impfstoff zu wählen", sagte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, am Dienstag im "Ö1"-Mittagsjournal. Denn die Studienergebnisse "sind sehr ermutigend. Es macht aber auch nichts, wenn man sich zwei Mal mit dem selben Impfstoff impfen lässt. Wichtig ist, dass man sich zwei Mal impfen lässt", sagte der Ärztekammerpräsident. Durch das heterologe Schema kann auch der Abstand zwischen den Impfungen verkürzt werden, sagte Szekeres. Er geht davon aus, dass das Nationale Impfgremium eine "Meinung abgeben wird, die ähnlich ausfallen wird wie in Deutschland, dass man den Wechsel auch empfehlen kann und wird".

Das NIG hat in seiner aktualisierten Anwendungsempfehlung für die Corona-Schutzimpfung auch den Passus ergänzt, dass drei Tage nach der Impfung körperliche Schonung empfohlen wird, Leistungssport sollte überhaupt vermieden werden. Außerdem wird die Impfung für SARS-CoV-2-genesene Personen nunmehr bereits vier Wochen nach der Infektion oder Erkrankung eindeutig empfohlen. Zuletzt hatte das NIG vor knapp zwei Wochen festgehalten, dass eine Impfung für Genesene möglich ist. Grund für die nunmehrige Empfehlung ist die Ausbreitung der infektiöseren Delta-Variante.

Für Genesene einmalige Impfung ausreichend

Für Genesene ist eine einmalige Impfung ausreichend. Insbesondere im internationalen Reiseverkehr kann eine zweite Dosis aber auch vorgeschrieben sein. In solchen Fällen soll diese auch gegeben werden, entspricht dies doch der Zulassung und darf nicht vorenthalten werden, schreibt das NIG. Bei Genesenen ist jedoch bei einer zweimaligen Impfung eine erhöhte Rate an Impfreaktionen möglich.

Erstmals hat sich das Nationale Impfgremium nun auch zum Vorgehen bei Personen, die mit nicht in der EU zugelassenen Vakzinen geimpft wurden, geäußert. Dazu gehören beispielsweise der russische Impfstoff Sputnik V oder der chinesische Sinopharm. Bei Personen, die mit solchen Impfstoffen immunisiert wurde, "kann eine Nach-Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gemäß dem jeweiligen Impfschema erwogen werden", schreibt das NIG in seiner Empfehlung. In der EU zugelassen sind bisher vier Vakzine: Die mRNA-Impstoffe Comirnaty von BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna sowie die Vektor-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Zur Vollversion des Artikels