In Italien wurden die geltenden Regeln für Reisen von und in Richtung Ausland bis zum 31. Mai verlängert.
Reisende nach Italien müssen so weiterhin eine Impfbescheinigung oder einen negativen Schnelltest vorlegen. Die Pflicht zum Ausfüllen des Europäischen Formulars zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Reisenden (Passenger Locator Form) wird am 1. Mai abgeschafft.
Maskenpflicht entfällt in bestimmten Bereichen
Außerdem bleibt die Maskenpflicht in Zügen, U-Bahnen und Bussen sowie für Besucher von Events in geschlossenen räumen bis mindestens 15. Juni aufrecht. Gesundheitsminister Roberto Speranza kündigte am Donnerstag an, dass bis dahin in öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch in Kinos, Theatern oder Sporthallen Masken getragen werden müssen. Andernorts, etwa in Restaurants oder auf der Arbeitsstelle, fällt die Maskenpflicht dagegen am 1. Mai weg.
Greenpass nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Ende April fällt auch der Grüne Pass - der Nachweis von 2G oder 3G - weg. Der Pass (Greenpass) wird dann nur noch beim Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigt. Besucher von Restaurants, Bars, Kinos, Konzerten, Diskotheken oder Geschäften müssen dann kein Zertifikat mehr vorweisen.