Corona-Verschärfungen
Alkoholverbot auf Vorarlberger Christkindlmärkten
11.12.2021Kurz vor dem Ende des Lockdowns und vor der Öffnung mit Sonntag hat die schwarz-grüne Vorarlberger Landesregierung in Sachen Corona noch einmal etwas nachgeschärft.
Die bundesweiten Mindeststandards wurden neben bereits kommunizierten landespolitischen Schutzmaßnahmen im Veranstaltungsbereich und in der Gastronomie etwa um ein Alkoholverbot bei Weihnachtsmärkten erweitert. Zudem gilt in den Krankenhäusern ein Besuchsverbot - mit Ausnahmen.
Dies geht aus der entsprechenden Verordnung des Landes hervor. Bei den Weihnachtsmärkten ist auch der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken untersagt, hieß es in einer Aussendung am Samstag. Die Ausnahmen in den Krankenhäusern betreffen unter anderem dort behandelte Minderjährige, die von zwei Personen pro Tag besucht werden können, wobei Begleitpersonen als Besucher anzurechnen seien. Ein Besucher pro Patient und pro Woche ist zudem erlaubt, sofern der Patient in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist. Auch die Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchungen, zur Geburt und danach ist für maximal eine Person erlaubt. "Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind in Absprache mit der zuständigen medizinischen Abteilung ebenfalls Ausnahmen möglich", informierte das Land. Für alle Besucher gelte die 2,5G-Regel.
Lage "weiter angespannt"
Es sei wichtig, die Öffnungen "behutsam mit aller größter Vorsicht" vorzunehmen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Der Landeschef verwies zwar auf sinkende Infektionszahlen, die Lage auf den Intensivstationen bleibe aber "weiter angespannt". Wallner sprach von gezielten, zusätzlichen landesspezifischen Vorsichtsmaßnahmen. Im Gegensatz zu Vorarlberg waren im Nachbarland Tirol keine zusätzlichen Verschärfungen mit Sonntag vorgesehen.
Vor ein paar Tagen hatte die Landesregierung als zusätzliche Maßnahmen bekanntgegeben, dass bei Veranstaltungen die Höchstgrenze von 500 Besuchern gilt - sowohl Indoor- (mit fix zugewiesenen Sitzplätzen) als auch Outdoor-Veranstaltungen. In der Gastronomie dürfen grundsätzlich maximal zehn Personen (zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder) an einem Tisch sitzen. Ebenso nicht überschritten werden darf die Zahl von zehn minderjährigen Kindern an einem Tisch.
Zuletzt herrschte in der Frage, wie weit die Öffnungen gehen sollen, Uneinigkeit unter den schwarz-grünen Koalitionären. Während Landeshauptmann Wallner die Öffnungsschritte verteidigte, ging Landesrat Johannes Rauch (Grüne) auf Distanz. Rauch beklagte auch eine nicht genügende Einbindung in den Entscheidungsprozess. Der grüne Frontmann verwies aber auf noch laufende Verhandlungen über die Details der Verordnung, etwa was die Weihnachtsmärkte betrifft. Ein Punkt, der letztlich offenbar noch Eingang in den Schlusstext fand.