Was ab 5. März (nicht mehr) gilt
Alle neuen Regeln im Überblick
16.02.2022Bereits am Samstag fallen viele Einschränkungen, ab 5. März ist fast alles erlaubt. oe24 hat den Überblick:
Wien. Kanzler Nehammer), Gesundheitsminister Mückstein und die Gecko-Chefs verkündeten am Mittwoch weit reichende Öffnungsschritte:
19. Februar: 3G statt 2G – Die große Umstellung
- Aus 2G wird 3G. Ab diesem Samstag gibt es in allen Bereichen, die bisher nur für Geimpfte und Genesene offen waren, auch wieder Zutritt für Getestete. 3G gilt in der Gastronomie & Hotellerie, Seilbahnen, bei Busreisen, auf Ausflugsschiffen, in Sportstätten, in Fitnesscentern, bei Messen. Auch bei Veranstaltungen (Konsumationsverbot ab 51 Personen).
- Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim. Hier müssen die Besucher weiterhin geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich einen negativen Test (2G+).
- Gastronomie. Die Sperrstunde ab 24 Uhr bleibt. Erst am 5. März fällt diese Regel. Überall 3G, nur Wien bleibt bei der strengen 2-G-Regel.
- Nachtgastronomie. Discos, Clubs und Stehgastronomie bleiben am 19. 2. weiterhin verboten.
- 3G im Job. Am Arbeitsplatz bleibt die 3-G-Regel vorerst bestehen. Alle, die im Job Kontakt zu anderen haben, müssen 3G vorweisen.
21. Februar: An den Schulen fallen Masken
- Keine Masken am Platz. Ab Montag müssen alle Schüler am Platz keine Maske mehr tragen. Für Lehrer gilt weiterhin Maskenpflicht. Auch getestet wird wie bisher drei Mal die Woche.
- Klassenfahrt. Skikurse und Klassenausflüge sind ab Montag wieder erlaubt. Das soll den Kindern mehr Normalität ermöglichen.
5. März: Wegfall fast aller Maßnahmen
- 3G fällt überall. Ab dem „Freedom Day“ fallen alle 3G-Beschränkungen auch am Arbeitsplatz. Es gibt nur einige Ausnahmen, wo die Maske weiterhin getragen werden muss.
- Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim. Ab dem 5. März gilt dann 3G für Mitarbeiter und Besucher in den Spitälern, Alten- und Pflegeheimen. Die FFP2-Pflicht bleibt ebenfalls.
- Handel. Der Handel öffnet am „Freedom Day“ total. Vergangenen Samstag ist im Handel die 2-G-Regel gefallen, ab 5. März fällt dann auch die Maskenpflicht (Ausnahme: der lebensnotwendige Handel).
- Wo die Maske noch gilt. Die FFP2-Pflicht gilt ab 5. März nur noch in höchst vulnerablen Settings wie Alten- und Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. FFP2-Pflicht herrscht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.). Ansonsten gibt es nur eine Masken-Empfehlung für geschlossene Räume.
- Gastronomie. Die Öffnung am 5. März bringt freien Eintritt in die Wirtshäuser, ganz ohne Corona-Regeln. Hier gibt es keine Masken.
- Nachtgastronomie. Die Nachtgastronomie öffnet ihre Pforten für alle – keine Corona-Regeln. Nur Wien fährt vorsichtiger, öffnet mit 2G.
- Events. Ab dem „Freedom Day“ fallen alle Beschränkungen. Auch Essen und Trinken ist bei größeren Veranstaltungen wieder erlaubt.
- Einreise mit 3G. Für die Einreise nach Österreich braucht es ab 5. März weiter 3G. Für Virusvariantengebiete gelten sogar noch strengere Regeln.
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