Corona-Maßnahme

Gratis FFP2-Masken für alle über 65

01.12.2020

Die Masken sollen via Post verschickt werden ++ Kosten belaufen sich auf 24 Millionen Euro.

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Zum Schutz der älteren Bevölkerung vor dem Corona-Virus sollen alle Personen über 65 Jahre zehn Gratis-FFP2-Schutzmasken erhalten. Der Gesundheitsminister soll laut einem der APA vorliegenden Abänderungsantrag dazu ermächtigt werden, diese Masken zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür werden in dem türkis-grünen Antrag, der am Dienstag im Gesundheitsausschuss behandelt wird, mit 24 Mio. Euro beziffert.
 

Schützende Zielgruppe

Ziel der Masken-Aktion ist es, der älteren, besonders zu schützenden Bevölkerungsgruppe einen "möglichst niederschwelligen Zugang zu hochwertigen Atemschutzmasken" zu ermöglichen, heißt es in der Begründung des von ÖVP und Grünen verfassten Antrags. "Dabei sollen jeweils zehn Masken durch die österreichische Post direkt in die Haushalte gesendet werden, damit möglichst wenige Kontaktaufnahmen durch die zu schützende Zielgruppe erforderlich sind, um zu dieser wichtigen Schutzausrüstungen zu gelangen", so der Text des Gesetzesentwurfes.
 
Mit den zehn Stück FFP2-Masken pro Person soll diese "besonders vulnerable Gruppe" in die Lage versetzt werden, "sich bis zur voraussichtlichen Verfügbarkeit einer COVID-19-Impfung adäquat zu schützen". Damit die Masken verschickt werden können, wird dem Gesundheitsminister eine Abfrage im Zentralen Melderegister ermöglicht, heißt es weiters. Ab wann die Masken verschickt werden, wird nicht festgelegt. Um diese Maßnahme umzusetzen, soll mit dem Abänderungsantrag ein türkis-grüner Initiativantrag, der im Ausschuss behandelt wird, entsprechend abgeändert werden. Im Detail geht es um Änderungen in jenem Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden.
 

FPÖ übt Kritik

Die FPÖ kritisierte unterdessen via Aussendung, dass für die Anfang Dezember startenden Massentests teils keine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben sei. Denn Änderungen in den entsprechenden Gesetzen würden erst in der zweiten Dezemberhälfte in Kraft treten, so FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm. Probleme ortet die FPÖ in erster Linie bei jenem Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden. Denn erst dieses Paket ermögliche es, dass auch Hebammen, Kardiotechniker, medizinisches Assistenzpersonal, Personal der medizinisch-technische Dienste, medizinische Masseure und Heilmasseure sowie Zahnärzte Abstriche aus Nase und Rachen durchführen dürfen. Auch für Sanitäter könnte nach Ansicht der FPÖ bei der Durchführung bestimmter Covid-19-Antigen-Tests die rechtliche Grundlage fehlen.
 
Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, Sanitäter dürfen bereits jetzt nach geltender Rechtslage Abstriche aus dem Nasen/Rachenraum und auch Blutabnahmen für eine Antikörper-Bestimmung durchführen (laut § 9 Abs. 1 Z 3a und 3b Sanitätergesetz). Durch die Gesetzesnovelle soll diese Befugnis noch auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt werden, diese kommen aber laut Ministerium bei den Massentests Anfang Dezember nicht zum Einsatz. Für all jene, die bei den Abstrichen eingesetzt werden, bestehe bereits die rechtliche Voraussetzung, so die Auskunft aus dem Büro von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
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