Der große Überblick

Alles neu macht der Mai – was sich ab morgen ändert

30.04.2020

Der Mai wird Monat der neuen Freiheit: Diese neuen Regeln gelten ab morgen.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images/Fotomontage
Zur Vollversion des Artikels

Österreich wird wieder freier.Weil die Neuinfektionsraten derzeit niedrig sind, darf man ab 1. Mai wieder jederzeit raus.. Aber: Der Mindestabstand von einem Meter muss weiterhin eingehalten werden. Die neue Regelung gilt vorerst bis 30. Juni.

Ab Mai sind auch wieder kleinere Veranstaltungen bis zu zehn Personen erlaubt. Auch hier muss die physische Distanz eingehalten werden. An Begräbnissen dürfen wieder bis zu 30 Personen teilnehmen.

Alle Lockerungen im Mai im Überblick

1. MAI

Die seit 16. März geltenden "AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN" laufen zwar aus, die zentrale Einschränkung bleibt aber bestehen: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand aber nur, wenn er auch eingehalten werden kann. Die MASKENPFLICHT beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bestehen. Außerdem neu: Öffentliche VERANSTALTUNGEN mit maximal zehn Teilnehmern werden explizit erlaubt (z. B. Yogakurse in Parks), bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
 

2. MAI

Kleinere HÄNDLER durften schon mit 14. April wieder öffnen, ab Mai können auch Geschäfte über 400 Quadratmetern sowie Friseure und Kosmetiksalons wieder aufsperren.
 
4. MAI
 
Die rund 100.000 MATURANTEN sowie Schülerinnen und Schüler ABSCHLUSSKLASSEN kehren als Erste wieder an die Schulen zurück. Alle anderen bleiben noch zwei Wochen im improvisierten "Heimunterricht". Auch Besuche in SENIORENHEIMEN sollen unter Auflagen wieder möglich sein.
 
 15. MAI
 
Die derzeit auf Zustellung und Abholung beschränkte GASTRONOMIE darf ab 15. Mai wieder Gäste empfangen - allerdings unter strengen Auflagen: Alle Gäste brauchen einen Sitzplatz, pro Tisch dürfen maximal vier Erwachsene plus Kinder sitzen. Für diese gilt der Mindestabstand zwar nicht, das Personal muss aber Mund-Nasenschutz tragen. Auch TIERPARKS dürfen ihren Freiluftbereich ab Mitte Mai wieder öffnen. GOTTESDIENSTE können wieder abgehalten werden, allerdings darf pro 10 Quadratmeter Fläche nur ein Gläubiger kommen. Für KINDERGÄRTEN gilt bis 15. Mai, dass zwar die "Kinderdichte" reduziert, trotzdem aber für alle Eltern ein Betreuungsangebot gesichert werden soll.
 
 18. MAI
 
Der UNTERRICHT an Volksschulen, NMS und AHS-Unterstufen startet wieder. Allerdings werden die Klassen im "Schichtbetrieb" unterrichtet: die eine Hälfte jeweils von Montag bis Mittwoch, die andere von Donnerstag bis Freitag (und in der Woche darauf dann umgekehrt). Turnen und Musik entfallen.
 
 29. MAI
 
HOTELS dürfen derzeit nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen, etwa wenn sie aus beruflichen Gründen unterwegs sind. Ab 29. Mai soll wieder ein regulärer Betrieb erlaubt sein, auch andere Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten dürfen wieder aufsperren. Auch für die FREIBÄDER ist eine Öffnung Ende Mai geplant. An entsprechenden Auflagen wird noch gearbeitet. Weitere TOURISTISCHE BETRIEBE und SEHENSWÜRDIGKEITEN können ebenfalls am 29. Mai wieder öffnen.
 
3. JUNI
 

Nach den Pfingstferien kehren auch die Schülerinnen und Schüler der OBERSTUFEN an den AHS sowie der Berufsbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Unterricht zurück. Außerhalb der Klassenzimmer gilt an allen Schulen Maskenpflicht, Nachmittagsunterricht gibt es keinen.a

Zur Vollversion des Artikels