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Coronavirus

Anwälte wollen Impfpflicht kippen

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Binnen drei Tagen erreichte das geplante Volksbegehren "Keine Impfpflicht" 10.000 Unterstützungserklärungen.

Die beiden Wiener Anwälte Alexander Scheer und Florian Höllwarth wollen mit einem Volksbegehren gegen die geplante Impfpflicht vorgehen. Die notwendigen 8.400 Unterschriften, die notwendig sind, damit das Volksbegehren eingeleitet wird, haben sie schon gesammelt: Seit 14. Jänner haben 10.000 Personen ihre Unterstützungserklärung abgegeben. Nun hat das Innenministerium drei Wochen Zeit, um die Einleitung des Volksbegehrens zu prüfen – danach sind insgesamt 100.000 Unterschriften notwendig, damit es im Nationalrat behandelt wird.

Die beiden Anwälte, die landesweit bereits als "Corona-Anwälte" bekannt sind, zogen bereits im Vorjahr mit einer 648-Seiten-Hammer-Klage gegen die 2G-Regelung vor Gericht . Nun wollen sie mit dem Volksbegehren die Impfpflicht, die ab Februar umgesetzt werden soll, kippen.

Österreich ist der erste EU-Staat, der die allgemeine Impfpflicht einführt. In Italien gilt die Corona-Schutzimpfung für alle über 50 Jahren als verpflichtend, in Griechenland für alle über 60 Jahren. In Österreich wird sie ab Anfang Februar für alle mit Wohnsitz in Österreich über 18 Jahren gelten. 

Impfpflicht in Stufen:

Die neue Impfpflicht kommt aber auf leisen Sohlen oder einem Drei-Stufen-Plan daher: Zunächst wird sie in der Theorie gelten, aber erst ab 16. März kontrolliert werden. In einem ersten Schritt werden Polizisten diese – ähnlich wie bei 2 G – kontrollieren. Erst in einer zweiten Stufe – technisch ist das davor offenbar nicht möglich – soll via Impfregister kontrolliert werden. Das heißt: Jene, die bis zu einem von der Regierung festgelegten Stichdatum noch nicht geimpft sind, sollen ab April eine schriftliche Aufforderung erhalten, sich impfen zu lassen.

Sollte man sich bis dahin nicht geimpft haben, würde die Verwaltungsstrafe auch per Post kommen. In dieser Phase kann man sich noch impfen lassen, dann erlischt die 600-Euro-Strafe. Insgesamt kann nur bis maximal vier Mal im Jahr gestraft werden, um „Schikanen zu verhindern“, wie es Edtstadler erklärte. Die Höchststrafe pro Jahr beträgt 3.600 Euro. Im Unterschied zu Parkstrafen wird es bei Verstößen gegen die Impfpflicht aber keine Ersatzfreiheitsstrafen und auch keine „Beugehaft“ geben, wie zuletzt von Impfgegnern kolportiert.

Am Montag Hearing, Donnerstag Beschluss. heute wird es im Gesundheitsausschuss im Nationalrat noch ein öffentliches Hearing mit Experten geben. Für den Beschluss am Donnerstag würde formalrechtlich eine einfache Mehrheit reichen. Bundeskanzler Nehammer – seit Samstag frisch genesen – betonte aber, dass man bei dieser historischen Entscheidung eine möglichst breite Mehrheit anstrebe. Und Nehammer berichtete, dass er sich „dank Booster“ während seiner Erkrankung „sicher gefühlt“ hatte. 

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