Mit dem 19. Mai dürfen auch die Bordelle wieder öffnen. FFP2-Masken sind Pflicht.
Seit wenigen Tagen dürfen körpernahen Dienste wieder tätig sein. Dazu zählen Friseure, Kosmetiker, Masseure und auch Prostituierte. Doch Bordelle werden in diesem Kontext zu den Freizeiteinrichtungen gezählt und öffnen demnach erst am 19. Mai.
Illegale Prostitution unterbinden
Auch an den Bordellen ist die Corona-Krise nicht spurlos vorübergegangen. Das Problem: Sex-Arbeit verschiebt sich vermehrt in illegale Strukturen, wo Frauen über keinen Schutz verfügen und somit leichter erpresst und ausgebeutet werden können. Die Anzeigen für illegale Wohnungsprostitution schossen in die Höhe.
Was ist erlaubt?
Wo und wie Prostitution wieder stattfinden darf, lässt sich nicht so leicht sagen. Die Regeln sind in ganz Österreich unterschiedlicher Natur: Denn während in Vorarlberg Sexarbeit nur in bewilligten Bordellen erlaubt ist, sind in Wien Hausbesuche von Callboys und Escortes durchaus gang und gäbe. In Oberösterreich und der Steiermark lautet das Credo lediglich, dass keine Kinder oder Jugendliche in der Wohnung anwesend sein dürfen.
Maskenpflicht
Fest steht: Eine FFP2-Maske ist für beide Parteien Pflicht. Ein negativer Corona-Test oder eine Impfung wären selbstverständlich sinnvoll, vorgeschrieben ist es bis dato aber noch nicht. Bis dahin sollten ohnehin ein großer Teil der Prostituierten Österreichs geimpft sein.