Corona-Lockerungen
Wo Sie keine Maske mehr tragen müssen
17.06.2021Ab Juli feiert der einfache Mund-Nasen-Schutz ein Comeback.
Die Bundesregierung hat am Donnerstag angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt. In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, aber Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend.
Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell - und in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen: Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden, in Kunst, Kultur und Sportbereich - inklusive Gastronomieangebot. Die Indoormaskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der "3G"-Nachweis bleibt verpflichtend. Und es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.