Corona-Lockerungen

Wo Sie keine Maske mehr tragen müssen

17.06.2021

Ab Juli feiert der einfache Mund-Nasen-Schutz ein Comeback.

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Die Bundesregierung hat am Donnerstag angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt. In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, aber Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend. 

Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell - und in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen: Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden, in Kunst, Kultur und Sportbereich - inklusive Gastronomieangebot. Die Indoormaskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der "3G"-Nachweis bleibt verpflichtend. Und es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
 

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