Coronavirus

Ausreisetestpflicht für diese Tiroler Gemeinde

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Von Freitag bis vorerst 23. Mai gilt in dieser Tiroler Gemeinde eine coronabedingte Ausreisetestpflicht.

Das Land Tirol hat über die Gemeinde Umhausen im Ötztal eine Ausreisetestpflicht verhängt. Diese tritt ab Freitag in Kraft und soll vorerst bis inklusive 23. Mai andauern. Der Grund für die Maßnahme laut Land: Ein erhöhtes Corona-Infektionsgeschehen. In der rund 3.300 Einwohner zählenden Gemeinde waren mit Stand Mittwoch 32 Personen aktiv positiv.

Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene

Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich im Gemeindegebiet von Umhausen aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen - unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben, hieß es. Als Voraussetzung für das Verlassen gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Testpflicht gelte auch für geimpfte und genesene Personen, wurde betont. Der erforderliche Coronatest ist laut Land nicht an die Gemeinde Umhausen geknüpft. Das heißt: Es gilt beispielsweise auch ein aktuell gültiger Test einer Teststation außerhalb des Ortes.

Appell an die Bevölkerung

Elmar Rizzoli vom Corona-Einsatzstab des Landes Tirol sprach von einem "dynamischen Infektionsgeschehen" in der Gemeinde. An die Bevölkerung wurde appelliert, sich weiter vorsorglich testen zu lassen.

Am Mittwoch hatte zuvor eine weitere Corona-Entscheidung das Tiroler Ötztal betroffen: Die Ausreisetestpflicht für die Umhausen-Nachbargemeinde Längenfeld wird mit morgen, Donnerstag, Mitternacht auslaufen.

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