Verordnung gilt vorläufig bis 3. März
Ausreisetestpflicht für Tirol um zehn Tage verlängert
19.02.2021Verordnung gilt vorläufig bis 3. März.
Die aufgrund der in Tirol vermehrt aufgetretenen südafrikanischen Coronavirus-Variante geltende Ausreisetestpflicht ist am Freitag verlängert worden. Das Gesundheitsministerium hat die Virusvariantenverordnung für weitere zehn Tage verlängert wird, teilte das Land mit. Die Verordnung gelte nun vorläufig bis zum 3. März.
Personen, die sich in Nordtirol aufhalten, dürfen demnach die Tiroler Grenzen nur überschreiten, wenn sie einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Verordnung ausgenommen.
Contact Tracing der südafrikanischen Variante
Nach Analyse der aktuellen Zahlen sei es gelungen, eine exponentielle Ausbreitung der Südafrika-Mutation zu verhindern, hieß es. "Wir gehen nach besonders harten und strengen Kriterien im Contact Tracing und beim Aufspüren von möglichen Infektionsquellen vor. Ich denke, dass uns die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen nach derzeitigen Erkenntnissen recht gibt", erklärte der Schwazer Bezirkshauptmann Michael Brandl. Man wolle aber auch nichts schönreden - beim Aufspüren und Zurückdrängen der südafrikanischen Coronavirus-Variante habe man noch einen Weg vor sich, so Brandl.
Zudem richtete der Bezirkshauptmann erneut einen "eindringlichen Appell" an alle Einwohner des Bezirks Schwaz, weiterhin regelmäßig vom Testangebot Gebrauch zu machen. Bis dato wurden rund 34.000 PCR-Gurgeltests an die Gemeinden ausgegeben, hieß es. Zudem sollen diese Tests nun auch in Betrieben und Vereinen im Bezirk Schwaz gezielt eingesetzt werden, um mögliche Infektionsherde aufzuspüren und schnellstmöglich stillzulegen.
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