Coronavirus

Bayern: Testpflicht auch für Grenzpendler

23.10.2020

Das betrifft auch weite Teile Österreichs.

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© APA/BARBARA GINDL
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Wie von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, führt Bayern mit Wirkung ab heute, Freitag, eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots ein. Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft ab Samstag mit Ausnahme Kärntens fast ganz Österreich als Risikogebiet ein.
 
"Wer aus einem Risikogebiet (...) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen", heißt es neu in der abgeänderten bayerischen Einreisequarantäneverordnung.
 
Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden darauf hinweisen. Unterzeichnet hat die geänderte Verordnung die bayrische Gesundheitsministerin Melanie Huml. Sie soll noch am Freitag im "Bayerischen Ministerialblatt" als Amtsblatt von Bayerns Staatsregierung kundgemacht werden.
 
"Unser Ziel ist, dass die Grenzen offen bleiben", hatte Ministerpräsident Söder am Mittwoch betont, aber hinzugefügt: "Wer Grenzen offen halten will, der muss auch für mehr Sicherheit sorgen."
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