Gesundheitsämter in mehreren deutschen Bundesländern fordern, dass bei Zuwiderhandlung Kinder für die Dauer der Quarantäne in eine geschlossene Einrichtung gebracht werden müssen.
In einer Anordnung der Gesundheitsämter der Landkreise Offenbach (Hessen) und Karlsruhe (Baden-Württemberg) heißt es, dass bei einem Corona-Fall in der Familie Kinder im Haushalt den Kontakt zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden müssen. Dabei muss für zeitliche und räumliche Trennung gesorgt werden - also keine gemeinsamen Mahlzeiten, die Kinder sollen sich möglichst immer alleine in einem Raum aufhalten.
Bei Zuwiderhandlung sollen die Kinder aus der Familie gerissen und für die Dauer der Quarantäne in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Das betreffe Kinder zwischen drei und elf Jahren. "Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich", heißt es wörtlich in der Aussendung.