Nur Ausnahmen
Besuchsverbot in Tirols Krankenhäuser
26.03.2021Ausnahmen werden bei sterbenden Patienten, Intensivpatienten sowie Palliativpatienten gemacht. Auch Väter dürfen bei der Geburt dabei sein.
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In Tirols Krankenhäuser dürfen künftig nur noch ausnahmsweise Besucher kommen. Ab sofort herrscht nämlich aufgrund einer Empfehlung des Landes ein generelles Besuchsverbot. Dies gilt nicht beim Besuch von sterbenden Patienten, Intensivpatienten, Palliativpatienten oder bei psychosozialer Indikation, teilte das Land Freitagnachmittag mit. Besucher müssen außerdem einen negativen Antigen- oder PCR-Test mithaben, der maximal 48 bzw. 72 Stunden alt sein darf.
Auch Väter dürfen bei Geburt dabei sein
Dasselbe gilt für Patienten und Begleitpersonen bei geplanten Ambulanzterminen oder bei einer Aufnahme. Bei akuten Fällen sei dies nicht notwendig, hieß es. Auch Väter können weiterhin bei der Geburt dabei sein.
Ambulanztermine sollten außerdem unbedingt eingehalten werden und man solle pünktlich erscheinen, sagte Alexandra Kofler, Ärztliche Direktorin des Landeskrankenhaus Innsbruck. "Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich regelmäßigen Testungen unterziehen um unsere Patientinnen und Patienten zu schützen. Bitte tragen sie diese Maßnahmen mit und lassen sie sich vor Betreten der Krankenanstalten testen", bat Kofler.
"Derzeit steigen die Infektionszahlen wieder vermehrt an, sodass wir bereits jetzt ganz kurz davor sind, dass der Regelbetrieb in den Krankenanstalten sukzessive heruntergefahren werden muss – vor allem im Zentralraum Innsbruck", berichtete Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP). Patienten müssten daher noch stärker geschützt werden, meinte er. "Das Virus muss unbedingt draußen vor der Spitalstür bleiben", hielt er fest. Auch die privaten Sanatorien werden sich an dieser Vorgehensweise orientieren, hieß es.