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Bis zu 30.000 Euro: Der Strafkatalog der Corona-Sünder

24.03.2020

ÖSTERREICH und oe24 haben die ersten Zahlen aus dem neuen Coronavirus-Strafkatalog.

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„Wenn wir einerseits die vielen Österreicher, die sich jetzt alle vorbildlich an die nötigen Vorgaben halten, richtigerweise als Lebensretter sehen, dann müssen wir jene als Lebensgefährder bezeichnen, die gegen die Regeln verstoßen“, bestätigt Innenminister Karl Nehammer, dass die Polizei hart bei Verstößen gegen die Verhaltensmaßregeln vorgehen soll.

Die Strafen sind schmerzhaft, erfuhr ÖSTERREICH aus dem Innenministerium: „Wer nicht einsichtig ist, der wird eben angezeigt.“ Die Bezirksbehörden – in Wien und den Statutarstädten sind das die Magistrate – entscheiden über das Strafmaß. Und das sind die ersten Daten aus dem Strafkatalog:

  • Für Private beginnt das Strafmaß bei 600 Euro – etwa für Personen, die eine illegal geöffnete Gaststätte betreten oder die trotz Ausgangsbeschränkungen in ­einem Massenbeförderungsmittel unterwegs sind (siehe weiter unten). Die Maximalhöhe: 3.600 Euro.

Unternehmer kostet schon erster Verstoß 3.000 Euro

  • Für Unternehmer können Verstöße noch teurer werden: Wird etwa ein Geschäft oder ein Restaurant trotz des Verbots geöffnet, wird das mit bereits 3.000 Euro ab­gestraft. Wiederholen das Unbelehrbare, kann dieses Ignorieren der Regeln sogar 30.000 Euro kosten.

© APA/GEORG HOCHMUTH
Innenminister Nehammer greift hart durch.

Auch Deutsche strafen hart

In Deutschland geht die Polizei ebenfalls hart gegen Corona-Sünder vor: Ein unerlaubter Besuch im Krankenhaus wird mit 800 Euro abgestraft. Wer verbotenerweise eine Bar, eine Disco oder ein Fitnessstudio weiter betreibt, muss bis zu 5.000 Euro bezahlen.

Bereits 4.000 Anzeigen: Was alles verboten ist

Wer aktuell ein illegal geöffnetes Geschäft betritt, hat eine Geldstrafe von 600 bis 3.600 Euro zu bezahlen. Wird man in einem eigentlich gesperrten Sport- oder Freizeitbetrieb von der Polizei angehalten, ist ebenfalls eine Strafe von 600 bis 3.600 Euro fällig.

Öffi-Regeln. Dieses Bußgeld muss auch bezahlt werden, wenn man beim Betreten eines öffentlichen Ortes oder bei der Benützung eines Massenbeförderungsmittels erwischt wird, ohne einen der Gründe angeben zu können, die das zulassen würden (Beruf, Pflege von Angehörigen etc.).

Strafen auch für jene, 
die Auskunft verweigern

Pflicht. Mit 200 bis 1.450 Euro werden Corona-Sünder abgestraft, die ihre „Pflicht zur Auskunftserteilung“ oder ihre „Pflicht zur ärztlichen Untersuchung“ nicht erfüllen. Das gilt auch für Personen, die eine „Entnahme von Untersuchungsmaterial“ nicht zulassen. Bisher stellte die Polizei in neun Tagen mehr als 4.000 Anzeigen aus.

R. Schmitt

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