Mit Einlasskontrollen

Bundesgärten ab 14. April wieder geöffnet

06.04.2020

''Mit Innenminister Karl Nehammer und der Exekutive sind wir in enger Abstimmung, um die Kontrollen innerhalb der Parkanlagen zu gewährleisten'', so Köstinger und Hebein

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© APA/HERBERT P. OCZERET
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Wien. Die Bundesregierung hat heute schrittweise Erleichterungen für Handels- und Wirtschaftsbetriebe ab 14. April angekündigt. „Bis dahin gilt weiterhin die strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen, um Kräfte zu bündeln und die Neuinfektionen mit dem Covid-19-Virus weiterhin erfolgreich einzudämmen", sagt Bundesministerin Elisabeth Köstinger.
 
Mit den angekündigten schrittweisen Erleichterungen für Wirtschaft, Handel und öffentliches Leben können auch die Parkanlagen der österreichischen Bundesgärten in Wien und Innsbruck ab 14. April wieder geöffnet werden. „Es wird allerdings strenge Einlasskontrollen geben, im Inneren der Anlagen wird die Polizei konsequent darauf achten und Sorge tragen, dass die notwendigen Abstände eingehalten werden“, so Köstinger.
 
“Direkte Gespräche und die Suche nach konstruktiven Lösungen zahlen sich immer aus. Ich bin froh, dass wir dieses Ergebnis für alle Menschen in Wien erreicht haben. Denn: Mehr Platz schafft Sicherheit für unser aller Gesundheit. Das Einhalten des Mindestabstandes ist auch beim Spazieren die goldene Regel. Ich bin mir sicher, dass die Stadt Wien den Bund bei der Organisation dahin gehend unterstützen wird”, so Wiens Vizebürgermeisterin Birgit Hebein.
 
Geöffnet werden ab 14. April alle Anlagen der Bundesgärten in Wien und Innsbruck, also der Schlosspark Schönbrunn, Augarten, Belvederegarten, Burg- und Volksgarten sowie der Innsbrucker Hofgarten und der Schlosspark Ambras. „Wir werden bei den Bundesgärten über Einlasskontrollen sicherstellen, dass nicht zu viele Menschen auf einmal sich im Inneren der Parkanlagen aufhalten und einander gefährden, indem Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden“, so Köstinger.
 
Mit Innenminister Karl Nehammer und der Exekutive sind wir in enger Abstimmung, um die Kontrollen innerhalb der Parkanlagen zu gewährleisten“, so Köstinger und Hebein. „Wenn die Sicherheitskräfte feststellen, dass die Parkanlagen temporär überfüllt sind, wird der Einlass beschränkt. Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen steht an oberster Stelle. Wir können und werden nicht riskieren, die erzielten Erfolge bei der Reduktion von Neuinfektionen zu gefährden“, so Köstinger. „Die Entscheidung über die Öffnung der Anlagen zu diesen Rahmenbedingungen ist in Abstimmung zwischen der Bundesregierung und dem Krisenstab erfolgt“, betonte Köstinger. „Ich appelliere weiterhin an die Disziplin und Sorgfalt der Wienerinnen und Wiener bei der Nutzung der Anlagen unter Einhaltung aller Verhaltensregeln.“
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