polizei corona strafe

Coronavirus

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren

Teilen

In einem Abänderungsantrag sollte die Polizei künftig auch in Privatwohnungen die Einhaltung der Corona-Regeln kontrollieren dürfen - dies wurde nun in letzter Sekunde geändert.

Wieder Chaos um die Corona-Kontrollen. Entgegen erster Meldungen aus dem Ministerium, darf die Polizei nun doch nicht zu Corona-Ermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen. Der entsprechende Abänderungsantrag wurde Donnerstagabend noch einmal geändert. Nunmehr wird festgelegt, dass die Exekutive Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, wenn dies zu Corona-Erhebungs- und Bekämpfungsmaßnahmen dringend nötig ist. Der private Wohnbereich darf hingegen nicht betreten werden. Beschlossen wird das Ganze am Freitag.
 

Jetzt kommen Personenregistrierungen in Gastro, Sportstätten & Co.
 

Dafür kommen neue Personenregistrierungen können künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altenheimen vorgeschrieben werden. Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.
 

Take-away bleibt ohne Registrierung möglich

 
Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All dies gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält. Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen oder Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.
Festgeschrieben wird ferner eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren.
 

Ärger bei SPÖ

Was die Registrierungspflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reise-Einschränkungen. Bei der Reise-Verordnung wird nicht mehr nur auf Risiko-Staaten sondern auf alle Länder abgestellt.
 

Der komplette Abänderungsantrag HIER zum Nachlesen

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren
© oe24

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren
© oe24

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren
© oe24

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren
© oe24

Chaos um Corona-Regeln: Polizei darf doch nicht Wohnung kontrollieren
© oe24
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten