Nicht rechtskräftig
Corona: Kärntnerin für Quarantäne-Verstöße verurteilt
04.07.2023Eine 53-jährige Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Sie hatte ihre Corona-Quarantäne im Dezember 2021 missachtet, ihre Wohnung verlassen und sich ohne Maske mit Menschen unterhalten. Vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung, weil sie ihren schwer kranken Nachbarn angesteckt haben soll und dieser starb, wurde die Frau freigesprochen.
Die Anklage stützte sich neben Zeugenaussagen auf zwei Gutachten. Gerichtsmedizinisch wurde festgestellt, dass der Krebspatient an einer Lungenentzündung durch Covid starb. Ein virologisches Gutachten stellte eine Übereinstimmung der Virus-DNA aus den PCR-Proben der Angeklagten und des später Verstorbenen fest.
Sachverständiger: Virusproben genetisch identisch
Der Sachverständige hatte an einem früheren Prozesstag erklärt, die beiden Virusproben seien genetisch identisch. Coronaviren veränderten sich sehr schnell, sogar während einer Infektion bei einem Patienten könnten sich kleine Abschnitte des Genoms verändern, die Wahrscheinlichkeit für zumindest eine kleine Veränderung bei jeder Weitergabe sei hoch. Es müsse also eine gemeinsame Quelle der beiden Proben geben. Eine gemeinsame Ansteckung durch eine dritte Person sei unter Bedachtnahme auf die Inkubationszeit ausgeschlossen. Rein theoretisch könnte der Nachbar auch die Angeklagte angesteckt haben, aber auch das sei angesichts der Zeitleiste unmöglich.
Während der insgesamt drei Prozesstage wurde die Haltung der Angeklagten zum Thema Covid-19 sehr klar, wie der Staatsanwalt im Plädoyer am Dienstag zusammenfasste: Die Frau stritt die eigene Infektion ab, Corona gebe es gar nicht. Aus "ideologischen Gründen" sei die Angeklagte sorglos mit ihrer per Antigen- und PCR-Test festgestellten Krankheit umgegangen. Den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sei sie ablehnend gegenübergestanden, weil sie nicht in ihr Weltbild passten. Sie habe von der schweren Krebserkrankung des Nachbarn gewusst, habe ein gutes Verhältnis gehabt und habe trotzdem länger ohne Maske mit ihm gesprochen.
Angeklagte: "Ich habe mit seinem Tod nichts zu tun"
Die Angeklagte selbst beteuerte weiterhin ihre Unschuld. "Ich habe mit seinem Tod nichts zu tun." Ihr Verteidiger stellte die Glaubwürdigkeit der Zeugen infrage und schürte Zweifel daran, dass die ausgewertete PCR-Probe von seiner Mandantin stammte. Ein zuletzt beantragter DNA-Test, ob die Probe tatsächlich von der 53-Jährigen stamme, war nicht mehr möglich gewesen, weil das genetische Material bei den bisherigen Tests aufgebraucht wurde. Nichts sei sicher, so der Anwalt, daher sei ein Freispruch zu fällen.
Der Richter beurteilte die Sachlage differenziert. Es stimme, das manche der Zeugen im Prozess nicht glaubwürdig gewesen seien, andere seien dies jedoch sehr wohl gewesen. Zumindest ein Treffen mit dem Nachbarn sei eindeutig belegt, deshalb der Schuldspruch. Weil die Möglichkeit bestehe, dass die Ansteckung des Nachbarn nicht über die Angeklagte, sondern über deren Sohn, der zwar keine Symptome hatte aber auch nie getestet wurde, erfolgt sei, gab es vom Vorwurf der grob Fahrlässigen Tötung den Freispruch.
Während der Verteidiger drei Tage Bedenkzeit erbat, kündigte der Staatsanwalt volle Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.