Aktion scharf

Corona-Sünder: Polizei löst Picknick auf

29.03.2020

Noch immer sind zahlreiche ''Corona-Sünder'' auf den Straßen unterwegs – Die Exekutive reagierte rasch und kontrolliert verstärkt.

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Wien. Das frühlingshafte Wetter hat am Samstag die Wiener ins Freie gelockt. Angesichts der Coronavirus-Pandemie ist Sonnetanken und Sporteln nur unter strengen Auflagen erlaubt. Laut Polizei hielten sich die Menschen großteils an die Abstandsregeln - mindestens ein Meter, sofern man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Aktion scharf. Kontrolliert wurde vor allem in den Parks, wo vereinzelt größere Gruppen zusammenkamen, wie etwa Fotos von den Steinhofgründen zeigen.
 
© TZOe Fuhrich
 
© TZOe Fuhrich
 
 
"Vereinzelt haben Polizisten sicherlich die Wahrnehmung gemacht, dass das nicht immer der Fall ist", sagte Polizeisprecher Markus Dittrich der APA. Besondere Auffälligkeiten oder große Menschenansammlungen waren am Samstag keine bekannt. Die Polizei rät, bei Wahrnehmungen, die gegen die Verordnung sind, im Bedarfsfall die Telefonnummer 133 zu wählen. Dann können "Beamte vor Ort feststellen, ob Übertretungen stattgefunden haben", erläuterte Dittrich. Das sei jedenfalls besser, als "Fotos und Videos in sozialen Netzwerken und Online-Medien zu teilen". Der Polizeisprecher betonte auch, dass im Fall des Falles zuerst der Dialog gesucht wird und Menschen auf die Regelungen aufmerksam gemacht werden. "Eine Anzeige erfolgt bei uneinsichtigen Personen."

Brennpunkt Donauinsel

oe24.TV nahm auf der Donauinsel einen Lokalaugenschein vor. Das Resultat: Trotz der langsam fallenden Temperaturen zieht es noch immer zahlreiche "Corona-Sünder" ins Freie. Familien-Spaziergänge, radfahrende Kinder und in der Wiese kuschelnde Pärchen sind hier trotz der strengen Coronavirus-Auflagen noch immer regelmäßig zu beobachten. Die Exekutive reagierte ob dieser Entwicklungen recht rasch: Während des oe24.TV-Lokalaugenscheins rasten vier Polizeistreifen mit Blaulicht in Richtung einer Gruppe von drei Personen, die sich sichtlich nicht an die Corona-Beschränkungen hielten – es folgte eine Identitätsfeststellung der "Corona-Sünder" von Seiten der Polizeibeamten. Über das Ausmaß einer etwaigen Strafanzeige ist oe24 derzeit nichts bekannt.
 

Bis zu 30.000 Euro: Der Strafkatalog der Corona-Sünder

„Wenn wir einerseits die vielen Österreicher, die sich jetzt alle vorbildlich an die nötigen Vorgaben halten, richtigerweise als Lebensretter sehen, dann müssen wir jene als Lebensgefährder bezeichnen, die gegen die Regeln verstoßen“, bestätigt Innenminister Karl Nehammer, dass die Polizei hart bei Verstößen gegen die Verhaltensmaßregeln vorgehen soll.

Die Strafen sind schmerzhaft, erfuhr ÖSTERREICH aus dem Innenministerium: „Wer nicht einsichtig ist, der wird eben angezeigt.“ Die Bezirksbehörden – in Wien und den Statutarstädten sind das die Magistrate – entscheiden über das Strafmaß. Und das sind die ersten Daten aus dem Strafkatalog:

  • Für Private beginnt das Strafmaß bei 600 Euro – etwa für Personen, die eine illegal geöffnete Gaststätte betreten oder die trotz Ausgangsbeschränkungen in ­einem Massenbeförderungsmittel unterwegs sind (siehe weiter unten). Die Maximalhöhe: 3.600 Euro.

Unternehmer kostet schon erster Verstoß 3.000 Euro

  • Für Unternehmer können Verstöße noch teurer werden: Wird etwa ein Geschäft oder ein Restaurant trotz des Verbots geöffnet, wird das mit bereits 3.000 Euro ab­gestraft. Wiederholen das Unbelehrbare, kann dieses Ignorieren der Regeln sogar 30.000 Euro kosten.

© APA/GEORG HOCHMUTH
 Innenminister Nehammer greift hart durch.

Auch Deutsche strafen hart

In Deutschland geht die Polizei ebenfalls hart gegen Corona-Sünder vor: Ein unerlaubter Besuch im Krankenhaus wird mit 800 Euro abgestraft. Wer verbotenerweise eine Bar, eine Disco oder ein Fitnessstudio weiter betreibt, muss bis zu 5.000 Euro bezahlen.

Bereits 4.000 Anzeigen: Was alles verboten ist

Wer aktuell ein illegal geöffnetes Geschäft betritt, hat eine Geldstrafe von 600 bis 3.600 Euro zu bezahlen. Wird man in einem eigentlich gesperrten Sport- oder Freizeitbetrieb von der Polizei angehalten, ist ebenfalls eine Strafe von 600 bis 3.600 Euro fällig.

Öffi-Regeln. Dieses Bußgeld muss auch bezahlt werden, wenn man beim Betreten eines öffentlichen Ortes oder bei der Benützung eines Massenbeförderungsmittels erwischt wird, ohne einen der Gründe angeben zu können, die das zulassen würden (Beruf, Pflege von Angehörigen etc.).

Strafen auch für jene, 
die Auskunft verweigern

Pflicht. Mit 200 bis 1.450 Euro werden Corona-Sünder abgestraft, die ihre „Pflicht zur Auskunftserteilung“ oder ihre „Pflicht zur ärztlichen Untersuchung“ nicht erfüllen. Das gilt auch für Personen, die eine „Entnahme von Untersuchungsmaterial“ nicht zulassen. Bisher stellte die Polizei in neun Tagen mehr als 4.000 Anzeigen aus.

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