Neue Corona-Regeln
Schul-Öffnung: Das passiert, wenn Sie Ihr Kind nicht gegen Corona testen lassen
02.02.2021
Nach den Semesterferien kehren die Kinder und Jugendlichen wieder in die Schulen zurück, aber nur mit einem negativen Test.
Die ab den Semesterferien geplanten neuen Regeln für die Schulen werden vorerst bis Ostern gelten. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag an. Die Volksschüler kehren an allen fünf Tagen der Woche zurück, die anderen im Schichtbetrieb. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist allerdings nur mit negativem Selbsttest an der Schule möglich - auch das Tragen einer FFP2-Maske befreit davon nicht.
Normalbetrieb in den Volksschulen
In der Volksschule wird an allen Tagen der Woche im Normalbetrieb unterrichtet. Jeweils am Montag und Mittwoch werden die Schüler per Nasenbohrertests in der Schule unter Aufsicht der Lehrer getestet. Beim ersten Mal können Eltern auf Wunsch mit dabei sein - als Orte kommen dabei etwa ein Freibereich, der Turn- oder Festsaal in Frage. Die Volksschüler müssen im Schulgebäude grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen, an ihrem Platz in der Klasse dürfen sie diesen abnehmen. Das 48-Stunden-Zeitfenster zwischen den Tests wird am Freitag überschritten - das bringe eine "kleines, erhöhtes Risiko", meinte Faßmann. Dieses sei aber kalkulierbar - Volksschulkinder hätten im Vergleich zu älteren Kindern weniger Sozialkontakte außerhalb des Unterrichts.
Unterstufe Schichtbetrieb
In der Sekundarstufe 1 (va. Mittelschule, AHS-Unterstufe) gibt es einen Schichtbetrieb mit zwei gleich großen Schülergruppen. Am Montag und Dienstag ist die Gruppe A in der Schule, am Mittwoch und Donnerstag die Gruppe B. An den jeweils anderen Tagen sind Arbeitsaufträge zu erledigen, bei Bedarf gibt es dabei Unterstützung durch vom Unterricht freigestellte Pädagogen (etwa schwangere Lehrerinnen). Auch hier wird Montag und Mittwoch getestet. Am Freitag steht dann wie bisher Distance Learning für alle am Programm - also etwa ebenfalls mit Arbeitsaufträgen oder auch mit Video-Unterricht nach Stundenplan. In der Woche darauf beginnt dann die Gruppe B. Die Unterstufenschüler müssen auch im Unterricht am Platz einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
FFP2-Maskenpflicht in Oberstufen
An den Oberstufen ist das System genau so. Oberstufenschüler müssen aber statt eines Mund-Nasen-Schutzes eine FFP2-Maske tragen.
Schularbeiten und Tests können grundsätzlich abgehalten werden. Auch der Stundenplan bleibt aufrecht - es kann also auch Turnunterricht und Musik stattfinden, allerdings mit den bisherigen Einschränkungen (keine Kontaktsportarten, kein Singen). Im Unterstufenbereich wird es an den Tagen, an denen die Kinder nicht in der Schule sind, wie bisher Betreuung geben. Diese sei bisher nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen worden, so Faßmann.
Lehrer müssen einmal pro Woche getestet werden
Lehrer müssen sich laut ihrer Berufsgruppenregelung einmal pro Woche testen lassen. Man strebe aber auch für sie einen zweiten Test an der Schule an, so Faßmann.