Rund 4.000 Teilnehmer
Coronademo gegen Maßnahmen in Graz
18.11.2021
"Werbetrommelrühren" für Veranstaltung am Samstag in Wien.
In Graz haben am Mittwoch am Abend laut Polizei rund 4.000 Personen gegen die Corona-Beschränkungen demonstriert. Die Menschen zogen vom Hauptbahnhof zum Lendplatz, wo die angemeldete Demo gegen 18.30 Uhr endete. Die Teilnehmer verhielten sich friedlich, wie ein Polizist zur APA sagte. Es wurden rund 30 Organmandate wegen Verstößen gegen die Covid-Verordnung ausgestellt. Zudem stellte man rund 100 ärztliche Atteste fest, die den Inhabern eine Maskenbefreiung bescheinigten.
Nach Einschätzung der Exekutive handelte es sich bei der Demonstration auch um eine Art "Werbetrommelrühren" für die geplante große Kundgebung gegen Anti-Covid-Maßnahmen am Samstag in Wien. Die Teilnehmer hatten sich - auch nach Aufrufen in sozialen Medien - beim Einbruch der Dunkelheit am Hauptbahnhof gesammelt und waren dann über die Annenstraße, den Südtiroler Platz und den Lendkai zum Lendplatz marschiert. Das Klientel habe sich verändert, sei zu bemerken gewesen, sagte ein Polizist. So wurden etwa keine Aggressionen registriert, Ausschreitungen habe es keine gegeben. Die Masse der Teilnehmer kam nach der Einschätzung der Exekutive wohl aus dem Großraum Graz, der harte Kern war jedoch eher überregionaler Herkunft.
Bei den Einsatzkräften, die die Demo begleiteten, waren auch Vertreter der Gesundheitsbehörden, die der Polizei zufolge aus epidemiologischer Sicht keine Gefahr im Verzug sahen. Ein Gutteil der Demo-Teilnehmer trug keine Masken, obwohl Veranstalter und Polizei in Lautsprecherdurchsagen immer wieder dazu aufriefen. Das Verweigern von Maskentragen war auch der Grund für die meisten Organmandate.
Veranstalter sei laut Polizei eine Privatperson gewesen, laut steirischen Medien auch ein Verein, der schon öfters zu solchen Manifestationen aufgerufen hatte. Seitens der Polizei wies man darauf hin, dass die Exekutive nur für die sicherheitspolizeiliche Einschätzung bei so einer Demo verantwortlich sei. Die epidemiologische Einschätzung träfe die Gesundheitsbehörde.