Diese Strafen drohen jetzt

Coronavirus: Was Sie zu Ostern (nicht) dürfen

11.04.2020

Auch zu Ostern gelten die strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

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Darf ich eine Familienfeier zu Ostern abhalten?

Grundsätzlich ist es derzeit verboten, das Haus mit dem Ziel zu verlassen, einen anderen Menschen zu treffen. Somit ergibt sich automatisch das Verbot der Privatfeste. Aber: Die Polizei darf in Häusern nicht ohne konkreten Anlass (z. B. Ruhestörung) kontrollieren.

Wo kann ich heuer überall die Ostereier verstecken?

Die Suche nach Osternestern und -eiern kann im Privatgarten uneingeschränkt stattfinden – aber nur mit den Personen, die auch im Haushalt leben. Etwas komplizierter wird es für die, die keinen Garten haben. Sie dürfen ausdrücklich im Park ihre kleinen Geschenke verstecken. Aber auch hier gilt strengstens: Nur wer in derselben Wohnung wohnt, darf dabei sein. Großeltern und Tanten dürfen also nicht mitfeiern.

Ist der Sicherheitsabstand während der Suche gültig?

Die Pflicht, den Ein-Meter-Abstand einzuhalten, gilt immer und auch für Kinder. Sollte man von der Polizei erwischt werden, kostet das 50 Euro Strafe. Kommt es dabei sogar zu einer Anzeige, sind auch bis zu 3.600 Euro möglich.

Darf ich Verwandte im Pflegeheim besuchen?

Nein, hier gilt absolutes Besuchsverbot.

Kann ich in meinem Zweit-Wohnsitz feiern?

Das ist erlaubt. Außer es gibt lokale Quarantäne-Bestimmungen.

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