Fragen & Antworten zum Lockdown

Darf ich jetzt noch Freunde & Familie treffen?

15.11.2020

Was darf ich im Lockdown und was nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es hier.

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© Symbolbild/Getty Images
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1. Darf ich Freunde und Familienangehörige treffen?

Nein, doch es gibt Ausnahmen: Einzeln sind Besuche von Familienangehörigen, Lebenspartner und engen Freunden sehr wohl erlaubt. Wie gesagt: nur einzeln (eine Person!). Familienfeste und Krampus-Partys sind verboten.

2. Darf ich Speisen beim Wirt holen?


Ja, und zwar zwischen 6 und 19 Uhr – das Essen vor der Haustür ist aber dezidiert untersagt. Lieferservice ist rund um die Uhr möglich.

3. Was ist mit den Kantinen in Betrieben, Spitälern und Heimen?

Bleiben geöffnet, allerdings dürfen sie nur zwischen 6 und 19 Uhr von Betriebsangehörigen bzw. Patienten betreten werden.

4. Darf ich die Oma im ­Altersheim besuchen?


Ja, aber Besuche in Spitälern und Heimen sind stark reglementiert: nur ein Besuch pro Person in der Woche – und auch das nur nach Schnelltest bzw. mit FFP2-Maske.

5. Habe ich im Lockdown ein Anrecht auf Home­office?

Nein. Arbeitnehmer sollen wenn möglich von zu Hause arbeiten – es braucht aber laut Verordnung die Zustimmung des Chefs.

6. Was ist mit Gottesdiensten bzw. mit Gebetsveranstaltungen?

Erlaubt. Sowohl Besuche in Kirchen als auch Gottesdienste bleiben erlaubt. Die katholische Kirche hat aber alle Messen abgesagt.

7. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln?

Organmandat oder Anzeige. In Wien werden für Nichteinhaltung des Mindestabstandes 100 Euro fällig, ohne Maske drohen 50 Eu­ro. Wiederholungstäter zahlen bis zu 500 Euro.

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