Maske fällt – außer in Wien

Das sind die Strafen für Masken-Verweigerer in Wiens Öffis

01.06.2022

Seit heute ist die Maskenpflicht in den Öffis Geschichte – außer in Wien. Masken-Rebellen müssen in der Bundeshauptstadt mit Strafen rechnen. 

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© Wiener Linien / Alexandra Gritsevskaja
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Mit heute, 1. Juni, fällt die Maskenpflicht im Supermarkt, Drogerien, Tankstellen, Postfilialen, Trafiken und in den Öffis. Nur Wien geht einen Sonderweg – in der Bundeshauptstadt muss weiterhin in der U-Bahn, in der Bim, in den Bussen, im Zug, sowie an den Haltestellen Maske getragen werden. 

Weigern sich Masken-Rebellen nach einer mündlichen Ermahnung weiterhin, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, hagelt es Strafen: 50 Euro kostet die Masken-Verweigerung in den Öffis. Die ÖBB will vorerst jedoch noch gnädig vorgehen: Zugbegleiter und Bahnhofspersonal sind mit Masken ausgestattet, die bei Bedarf verteilt werden können. Sollte sich jemand weigern, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wird jedoch gestraft. 

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