Treffen mit nur einer Person
Die neuen Regeln für den Lockdown
25.12.2020Samstag, 0 Uhr, starten wir in den harten Lockdown. Er soll bis 18. Jänner dauern.
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Wien. In der dritten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird unser Leben für die nächsten drei Wochen geregelt.
Drei Wochen Lockdown, dann ist ein Test notwendig
Dauer. Am Stefanitag (26. Dezember) um 0 Uhr starten 23 Tage Lockdown. Danach dürfen die Geschäfte und Lokale wieder aufsperren. Allerdings: Besuchen darf sie in der ersten Woche (bis 24. Jänner) nur, wer sich „freitestet“, also beweist, dass er kein Corona hat. Der Rest muss noch eine Woche in Isolation leben.
Ausgang: Beschränkung gilt jetzt rund um die Uhr
- Daheimbleiben. Der Wohnbereich darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden:
- Arbeitsweg erlaubt. Dennoch sollen so viele wie möglich auf Homeoffice umstellen.
- Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dürfen natürlich erledigt werden. Dazu zählt etwa der Einkauf von Lebensmitteln.
- Gesundheit. Arztbesuche sind weiter erlaubt.
- Erholung. Ausgänge zur „körperlichen oder psychischen Erholung“.
- Hilfeleistung. Betreuung von nahestehenden Menschen.
- Gassi gehen mit Hunden bleibt ebenfalls erlaubt.
- Behördenwege, wenn sie unaufschiebbar sind.
- Gefahr. Abwendung einer „Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“.
Kontakte: Treffen nur mit einer Person von außen
- Minimum. Drastisches Herunterfahren der Kontakte. Ein Haushalt darf nur mehr eine Einzelperson treffen. Das gilt auch in Privatbereichen wie Gärten oder Garagen. Ausnahmen: Treffen mit Lebenspartner oder Aufsichtspflichten für minderjährige Kinder. Wenn es nicht anders geht, dürfen also Großeltern oder ein Babysitter auf minderjährige Kinder aufpassen.
Schulen: Wieder wird auf Distance Learning umgestellt
- Radikal. Das Lernen beginnt wie geplant am 7. Jänner. Aber: Bis zum 18. Jänner geschieht dies für alle Schüler virtuell per Distance Learning.
- Betreuung. Für unter 14-Jährige gibt es bei Bedarf an den Schulen Betreuung und Lernhilfe.
- Kindergärten bleiben offen – Betreuung gibt es. Die Besuchspflicht im letzten Kindergartenjahr ist aufgehoben.
- Unis bleiben auch im Distance-Learning-Modus.
Handel: alles zu bis auf Supermärkte, Banken usw.
Lockdown. Der Handel schließt mit Ausnahmen:
- Lebensmittelhandel bzw. Drogerie-, Tierfuttermärkte und Apotheken.
- Trafiken, Banken, Post
- Tankstellen
- Kfz- und Fahrradwerkstätten und Handwerker wie Installateure etc.
- Pro zehn Quadratmeter ist nur ein Kunde erlaubt.
- Click and Collect. Neue Ausnahme: Waren, die bestellt wurden, dürfen abgeholt werden. Geschlossene Räume dürfen dabei nicht betreten werden.
Dienstleister: Friseure, Kosmetik, Masseure schließen
Aus. Körpernahe Dienstleistungen sperren – auch Friseure, Kosmetik- und Nagelsalons, Masseure etc.
Masken und Abstand: bisherige Regelungen bleiben
- Masken. In geschlossenen Räumen ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Abstand. Zu Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, ist ein Meter Abstand zu halten.
Gastronomie: nur Abholung und Lieferung erlaubt
Kein Setzen. Wie schon jetzt dürfen Wirte nur über die Gasse verkaufen oder liefern. Abholen ist nur zwischen 6 und 19 Uhr erlaubt. Konsum: 50 Meter entfernt. Es dürfen keine offenen alkoholischen Getränke verkauft werden.
Alten- und Pflegeheime: radikale Bremse bei Besuchen
n Ein Mal pro Woche dürfen Bewohner von Pflegeheimen Besuch empfangen. Gäste müssen einen negativen Coronatest vorweisen.
Sport: Indoor- Anlagen bleiben zu
Outdoor sind Sportarten erlaubt. Es gilt der Mindestabstand und 10 m² pro Person. Alle Kontaktsportarten wie Fußball sind verboten.
Kultur: Alles weiterhin geschlossen
Untersagt bleibt alles bis zum 18. Jänner. Dann gilt: Negativer Test muss gezeigt werden, maximal 500 Besucher indoor, 750 outdoor.