Verordnung ist da
Diese Corona-Regeln gelten ab morgen in Wien
31.05.2022In Wien bleibt weiterhin die Maskenpflicht in Öffis und Apotheken.
Grundsätzlich gelten in Wien die Regeln aus der Bundesverordnung mit folgenden Ausnahmen:
Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt
Bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt – wie auch bisher – auch in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen. Das gilt sowohl für die Fahrgäste als auch das Personal, sofern nicht anderweitig geeignete (insbesonders technische) Schutzmaßnahmen etabliert sind.
Maskenpflicht auch in Apotheken
Beim Betreten von Apotheken ist auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen – nicht zuletzt, weil Apotheken auch COVID-Teststationen sind, in denen Verdachtsfälle abgeklärt werden. Das gilt sowohl für die KundInnnen als auch das Personal, sofern nicht anderweitig geeignete (insbesonders technische) Schutzmaßnahmen etabliert sind.
PCR-Testpflicht
Die quantitative Beschränkung von Besuchen wurde aufgehoben. Die PCR-Testpflicht beim Betreten von bettenführenden Krankenanstalten und Alten- und Pflegewohnhäusern bleibt bestehen. Damit ist ein Zutritt weiterhin nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Maßnahmen sind wie jene der Bundesverordnung mit Ablauf 23. August 2022 befristet.