Alle Maßnahmen im Überblick
Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute
01.11.2021Ab 1. November gilt ein neues Corona-Regime. Das sind die Maßnahmen im Überblick.
An der Spitze der in einer neuen Verordnung präsentierten Änderungen steht 3G am Arbeitsplatz. Doch es werden auch die Regeln für den Winter-Tourismus adaptiert, gleiches gilt für Weihnachtsmärkte und es gibt auch Neuigkeiten für Spitzensportler. Im Folgenden ein Überblick.
ARBEIT
Ab November müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt, außer Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich.
An sich entfällt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz fast überall. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben - dort auch für Besucher.
TOURISMUS
In zwei für den Wintertourismus wesentlichen Fragen schafft die Verordnung Klarheit. So wird festgelegt, dass zur Nutzung von Seilbahnen nicht nur eine Maske sondern auch ein 3G-Nachweis notwendig ist. Ausgenommen sind Personen, die die Seilbahn zur Deckung alltäglicher Bedürfnisse nützen. Das heißt, wer am Berg wohnt und ins Tal zum Einkaufen oder zum Arzt fährt, muss nicht zwingend getestet, genesen oder geimpft sein.
Apres Ski, das seit Corona in Verruf verkommene Vergnügen trinkfreudiger Wintertouristen, ist wieder möglich. Allerdings gelten dort die strengeren Regeln analog zur Nachtgastronomie. Das meint, wer nur getestet ist, muss einen höherwertigen PCR-Test vorweisen können, um Einlass zu finden. Ab einer Belegung von 300 Intensivbetten, die schon in kurzer Zeit erreicht sein könnte, sind dann bloß noch Geimpfte und Genesene zugelassen.
GASTRONOMIE/VERANSTALTUNGEN
Sehr locker bleiben die Regelungen in Gastronomie und Hotellerie sowie bei Veranstaltungen. Hier werden weiter sogar die mäßig aussagekräftigen Wohnzimmer-Tests im Rahmen von 3G akzeptiert. Antigentests dürfen nur 24 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. "Ausnahmsweise" können Selbsttests auch vor Ort abgenommen werden, also beispielsweise vor einem Lokal. Für Wien gilt all das nicht. Hier werden schon länger nur noch PCR-Tests akzeptiert.
Allerdings könnten die Regeln auch in den anderen Bundesländern bald strenger werden. Sind 300 Intensivbetten belegt, werden die Wohnzimmer-Tests verschwinden.
WEIHNACHTSMÄRKTE
Weihnachtsmärkte können heuer in Szene gehen. Die Regeln sind laut Gesundheitsministerium so angepasst, dass keine Umzäunung mehr notwendig ist. Alternativ kann auch mit Bändern ein 3G-Nachweis dargestellt werden.
SPORTLER
Neues gilt für Leistungssportler. Sie brauchen einen 3G-Nachweis, sofern die Möglichkeit besteht, dass sie mit anderen Personen bei der Ausübung des Sports/Trainings zusammentreffen. Das heißt, wenn man nicht gerade alleine über einen Sportplatz läuft, wird ein Nachweis nötig sein.
SCHULE
Eine Klarstellung gibt es bezüglich der Tests an Schulen. Diese werden auch von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt, obwohl in der Regel nur an Montagen und Mittwochen getestet wird und so die normale Gültigkeit am Wochenende bereits überschritten wäre.