Die Nachtgastronomie darf wieder öffnen- aber nur mit 3G-Nachweis.
Die Bundesregierung hat am Donnerstag angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt. In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, aber Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend. Für Großveranstaltungen gibt es nur mehr die 3G-Vorgabe, aber sonst keine Einschränkungen mehr.
"Die Situation ist eine sehr, sehr, gute. Besser, besser als ich mir erwartet habe", sagte Bundeskanzler am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien.
Unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) ist Tanzen im Club und trinken an der Bar ab 1. Juli wieder möglich. In Clubs und Diskotheken ist vorerst eine Kapazitätsbeschränkungen vorgeschrieben. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr. Mit 22. Juli soll laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie fallen.