Ab 1. Februrar

Dritte Impfung schon nach 90 Tagen möglich

26.01.2022

Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. 

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© APA/HANS PUNZ
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Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kündigte am Mittwoch Änderungen bei den Impfzertifikaten an. Ab 1. Februar wird der gesetzliche Mindestabstand zwischen 2. und 3. Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert. Die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums lautet allerdings weiterhin, die 3. Impfung frühestens ab vier Monate nach der 2. Impfung und nicht früher zu machen. Betroffenen Personen, die bisher aufgrund eines Unterschreitens dieses Mindestabstandes nach der 3. Impfung bisher ein Impfzertifikat 2/2 erhalten haben, wird zeitnah ein neues Impfzertifikat 3/3 ausgestellt werden.

Grüner Pass

Weil sich die medizinischen Empfehlungen geändert haben, ändert sich ab 1. Februar auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass. Mit 1. Februar 2022 ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) nur noch 180 Tage (also 6 Monate) gültig.

Eine Ausnahme gibt es für Personen unter 18 Jahren. Deren Impfzertifikat über die erste Impfserie wird 210 Tage (also 7 Monate) lang gültig sein. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage (9 Monate) gültig.

Für die Einreise nach Österreich bleiben Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.
 

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