FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen bleibt bestehen

06.03.2022

Die Ärztekammer gibt bekannt, dass zum Schutz von Patienten sowie der Gesundheitseinrichtungen die FFP2-Maskenpflicht erhalten bleibt.

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Der Samstag hat umfangreiche Lockerungen der Covid-Schutzmaßnahmen in Österreich gebracht. In Ordinationen und Gruppenpraxen bleibt die FFP2-Maskenpflicht aber bestehen. Darauf machte die Österreichische Ärztekammer am Sonntag aufmerksam.

Laut Maßnahmenverordnung des Gesundheitsministeriums haben Patienten, Besucher und Begleitpersonen in Ordinationen und Gruppenpraxen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Betreiber, Mitarbeiter und Dienstleistungserbringer müssen jedenfalls bei unmittelbarem Patientenkontakt eine FFP2-Maske tragen. "Dies dient sowohl zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch dem Schutz unserer Gesundheitseinrichtungen und damit unser aller Versorgung", so die Ärztekammer.

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