Großteil wegen Corona-Maßnahmen abgemeldet

Frist für Schulabmeldungen wird verkürzt

07.12.2021

Für das laufende Schuljahr haben sich rund 7.500 Schüler abgemeldet - ein Großteil davon wohl aufgrund der Corona-Maßnahmen.  

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Die Frist für die Abmeldung von Kindern zum häuslichen Unterricht bzw. zum Besuch einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht soll verkürzt werden. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Dienstag den Unterrichtsausschuss passiert hat. Bisher konnte man sich bis Beginn des jeweiligen Schuljahrs abmelden - künftig muss dies bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein, heißt es in der Novelle. Außerdem gibt es ein verpflichtendes "Reflexionsgespräch".

Diese Regelung soll die bessere Planbarkeit der Unterrichtsorganisation sicherstellen, begründet man in den Erläuterungen. Wer also sein Kind daheim unterrichten oder in eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht geben will, muss dies schon Anfang Juli kundtun und nicht erst Anfang September. Außerdem wird beim Hausunterricht kurz vor den Semesterferien ein verpflichtendes "Reflexionsgespräch" zwischen der zuständigen Schulleitung und den Erziehungsberechtigten bzw. Kindern eingeführt, bei dem es um Leistungsstand und Lernfortschritt geht.

Für das laufende Schuljahr haben sich rund 7.500 Schüler abgemeldet - ein Großteil davon wohl aufgrund der Corona-Maßnahmen. Mittlerweile sind knapp 1.000 davon allerdings wieder in die Klassen zurückgekehrt.

Mit dem gleichen Gesetzesentwurf wird ab kommendem Schuljahr auch das Fach "Digitale Grundbildung" als Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule verankert. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet - das heißt zwar, dass alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen müssen. Sie bekommen aber keine Noten. Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen. Bisher hatten die Schulen diverse Wahlmöglichkeiten: Sie konnten für die verbindliche Übung zwischen zwei und vier Wochenstunden über die gesamten vier Jahre gerechnet reservieren (also im Schnitt zwischen einer halben und einer Stunde pro Klasse Anm.) bzw. sie auch anstatt eigener Stunden in den Fachunterricht anderer Gegenstände integrieren.

Weiters wird in der Novelle auch die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen gesetzlich implementiert. An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Abgehalten wird der Unterricht durch Lehramtsstudierende und Lehrer.

Anders als beim Start der Sommerschule richtet sich diese nicht mehr nur an Schüler mit Aufholbedarf: Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, zur Vorbereitung der Aufnahme in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Damit steht sie praktisch allen offen - vom außerordentlichen Schüler mit Deutschproblemen bis zu besonders Begabten, die sich auf die Chemieolympiade vorbereiten wollen. 

Zur Vollversion des Artikels