Wenn Gäste nicht registriert werden, können den Gastronomen Strafen drohen.
Wien. Am Freitag verkündete Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, dass in den orangen Bezirken ihres Bundeslandes auch eine Gäste-Registrierung eingeführt wird. Zeitgleich wurde im Wiener Rathaus noch an der Corona-Registrierungspflicht für die Gastronomie gebastelt.
© zvg (Stadt Wien)
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Die Verordnung war erst am Nachmittag fertig. Die wichtigsten Details:
Was wird registriert? Konkret soll Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und die Tischnummer erhoben werden. Dazu: Zeitpunkt des Aufenthalts im betreffenden Lokal.
Wie wird registriert? Das Rathaus hat ein Formblatt entworfen, bindend ist dieses aber nicht. Denkbar wäre auch, die Namen im PC oder Smartphone zu speichern, es gibt inzwischen auch die Software darfichrein.at. Nach vier Wochen müssen Zettel bzw. Daten vernichtet werden.
Was muss der Gast tun? Er ist schon verpflichtet, korrekte Daten anzugeben. Laut dem Büro von Stadtrat Hacker drohen den Gästen aber keine Strafen.
Gästeliste könnte auch in OÖ & Stmk. kommen
Was tut der Wirt? Für die gesamte Abwicklung ist der Wirt zuständig: Er muss die Gäste nach den Daten fragen, muss diese erfassen bzw. ausgefüllte Zettel einsammeln und vier Wochen aufbewahren. Verweigert das ein Gast, so heißt es im Rathaus, könne der Gastronom von seinem Hausrecht Gebrauch machen und diese Gäste zum Gehen auffordern.
Wirt. Registriert er Gäste nicht und erweist sich ein Contact Tracing als unmöglich, drohen dem Wirt laut einem Rathaussprecher Strafen – konkret ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 5 (3) Epidemiegesetz.
Auch weitere Bundesländer, die ihre Sperrstunde nicht vorverlegt haben – wie Oberösterreich und die Steiermark –, könnten dem Beispiel folgen.