Thomas Herzog

Coronavirus

Gastro-Öffnung am 19. Mai ohne Registrierungspflicht

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Der Besuch eines Gastlokals dürfte künftig ohne vorherige Registrierung möglich sein. 

Zumindest geht dies aus einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, der laut APA-Informationen im Rathaus eingelangt ist. Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants ist demnach ein Test bzw. eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist.

Sperrstunde 22 Uhr

Für das Personal gelten vergleichbare Regeln. Ein Coroatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird - zumindest laut diesem Entwurf - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5.00 bis 22.00 Uhr möglich sein.

Laut Rathaus-Informationen soll der Entwurf am Montag verschickt werden. Er ist nun auch für Wien relevant, nachdem Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag verkündet hat, doch auch die Gastronomie am 19. Mai aufsperren zu wollen. Hier hatte es bis zuletzt Spekulationen gegeben, dass dies zumindest indoor erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll.
 

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