Einmalige Sache

Geschäfte dürfen erstmals am Sonntag vor Weihnachten öffnen

30.11.2021

Regelung gilt nur für von Lockdown betroffene Branchen. Supermärkte und Drogerien müssen daher am 19. Dezember zu bleiben.

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Eine heilige Kuh in Österreich wird geschlachtet: Die Sozialpartner haben sich auf eine Sonntagsöffnung am 19. Dezember geeinigt. Aufgrund des Lockdowns fällt der stationäre Handel heuer um drei Einkaufssamstage im Advent und den traditionell starken Marienfeiertag. Der offene Sonntag vor Weihnachten soll zumindest einen Teil des Umsatzes nachholen. Beschäftigte, die sich freiwillig für diesen Tag melden, verdienen das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag.

Für die Öffnung der Geschäfte braucht es nun Verordnungen der Landeshauptleute. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) hat bereits erste Gespräche mit den Landeshauptleuten diesbezüglich aufgenommen und will auch ein Empfehlungsschreiben an alle übermitteln, so die Ministerin in einer Aussendung.

Die Ausnahmeregelung für den 19. Dezember gilt nicht für Supermärkte und Drogerien, die auch derzeit im Lockdown offen haben dürfen. Profitieren sollen etwa Modehändler, Elektrogeschäfte, Spielzeugläden sowie Möbel- oder Buchhandel, die an diesem Tag zwischen 10 und 18 Uhr aufmachen dürfen.

"Die Möglichkeit der einmaligen Öffnung betrifft ausschließlich jene Geschäftsstellen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben", stellte die Gewerkschaft klar. "Mit dieser Sonderlösung könnte es gelingen, den wirtschaftlichen Schaden für den österreichischen Handel einzugrenzen", sagte Handelsobmann Rainer Trefelik. Nach Berechnungen der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) entgehen dem österreichischen Handel durch den derzeitigen Lockdown Umsätze in Höhe von mehr als 3 Mrd. Euro.

Ein Türöffner für die generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten soll der Ausnahmesonntag nicht werden. "Klar ist für uns, dass wir weiterhin eine Öffnung des Handels am Sonntag abseits einer möglichen Ausnahmeregelung für den 19.12. strikt ablehnen", so Martin Müllauer, Vorsitzender des Wirtschaftsbereiches Handel in der Gewerkschaft GPA.

Sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebervertreter betonen die Freiwilligkeit der Öffnung am Sonntag. Betriebe können öffnen, müssen aber nicht. Auch für die Beschäftigten im Handel ist die Arbeit an diesem Sonntag freiwillig, wobei Lehrlinge grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen. Für Beschäftigte mit Betreuungspflichten sollen die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden.

"Etwa die Hälfte der Handelsangestellten sind von mehreren Lockdowns betroffen, sind von Kurzarbeit und Gehaltseinbußen durch den Entfall von Zuschlägen in der Vorweihnachtszeit betroffen und haben Sorge um ihre Zukunft. Viele Kolleginnen und Kollegen sind deshalb nicht abgeneigt, an diesem Sonntag ausnahmsweise zu arbeiten", sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber. Der Handelsverband hofft, dass sich möglichst viele krisengeschüttelte Klein- und Mittelunternehmen das Öffnen auch leisten können.

Handelsobmann Trefelik plädiert für eine Öffnung der Geschäfte für Geimpfte und Genesene ab 13. Dezember. Zwar könne damit der Umsatzverlust im heurigen Weihnachtsgeschäft nicht mehr wettgemacht werden, aber es bestehe die Chance, einen Teil der Kaufkraft für den Handel zu sichern.
 

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