In den eigenen Reihen der Grünen scheiden sich die Meinungen zur Impfpflicht – eine Gruppe wendet sich nun mit einem offenen Brief an den Bundesrat.
Der Verfassungsgerichtshof hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt,. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen waren, die etwa Lockdown und 2G-Regel umfassten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren. Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“.
Bis 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an Gesundheitsminister Mückstein gingen. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und 2G- bzw. 3G-Regel zur Folge hatten.
Auch innerhalb der Parteien scheint es keine Einigkeit bezüglich Impfpflicht und 2G zu geben. Bei den Grünen schießt nun eine Gruppe aus den eigenen Reihen gegen die Maßnahmen, pocht in einem offenen Brief an den Bundesrat auf das Beantworten der gestellten Fragen zum Coronavirus – die "Grünen gegen Impfpflicht und 2G" sehen Ungereimtheiten in der Verhältnismäßigkeit zwischen den Auswirkungen von Omikron und der Impfpflicht.
Der offene Brief im Wortlaut:
Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte,
der Verfassungsgerichtshof hat das Sozialministerium aufgefordert, bis spätestens 18. Februar den beiliegenden Fragenkatalog zu beantworten.
In diesem Katalog werden zahlreiche Fragen aufgelistet, welche wir und andere Skeptiker:innen seit Monaten an die Regierung stellen. Es sind auch jene Bedenken, die von der Bevölkerung in den hunderttausenden Stellungnahmen an das Parlament geäußert wurden. Die gestellten Fragen sind essentiell und entscheidungsrelevant für ein verantwortungsbewusstes Pandemiemanagement – und somit auch für die Entscheidung über die Impfpflicht.
Insbesondere folgende offene Fragen und aufgezeigte Ungereimtheiten müssen gemäß der staatlichen Sorgfaltspflicht vor einer Abstimmung jedenfalls geklärt sein:
• Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe
Hier geht es um die Frage, wie wirksam und wie sicher diese tatsächlich sind. Wann reduziert sich ihre Schutzwirkung und in welchem Ausmaß? Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach der relativen und der absoluten Risikoreduktion. Hier ergab sich aus den Zulassungsstudien nämlich ein eklatanter Unterschied (zB.: Pfizer 95% zu 0,84%). Berechtigterweise führt der VfGH auch die ungeklärte Übersterblichkeit von insbesondere jüngeren Menschen ins Treffen, die bis heute von staatlicher Seite augenscheinlich nicht untersucht wurde.
• Indikationen für eine Impfung
Konkret geht es hier um Fragen, die die unterschiedlichen Nutzen-Risiko-Abwägungen in den verschiedenen Altersgruppen und deren Betroffenheit bezüglich Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Betreuung und Letalität. Dies wurde bisher offenbar außer Acht gelassen . obwohl sich – mangels steriler Immunität durch die Impfung - erst daraus eine Impfindikation ableiten lässt.
• Evidenz für die Einführung einer Impfpflicht
Bei diesen Fragen geht es um irreführende Definitionen und das Fehlen von nachgewiesenen Kausalitäten. Gefragt wird nach den ursächlichen Zusammenhängen zwischen Infektionsnachweis und Erkrankung, Hospitalisierung, intensivmedizinischer Behandlung und Letalität. Anders als bei den Impfnebenwirkungen, die – um anerkannt zu werden – eine nachgewiesene Kausalität voraussetzen, wird bei Hospitalisierungen und Todesfällen mit Covid-19 auf einen Kausalzusammenhang völlig verzichtet. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebendiagnose, bzw. sogar Zufallsdiagnose findet keinen Eingang in die Statistik.
Ihnen dürfte bekannt sein, dass derzeit selbst Personen, die aufgrund der Impfung schwere Nebenwirkungen erlitten, zur Folgeimpfung verpflichtet werden.
Neben dem vom VfGH erstellen Fragenkatalog wurden in jüngster Vergangenheit von der Zeitschrift NEWS Verflechtungen zwischen den Mitgliedern des nationalen Impfgremiums und Pharmafirmen veröffentlicht. Bedenklich in diesem Zusammenhang erscheint auch die Besetzung von der Pharma-Lobbyistin Helga Tieben durch BM Dr. Mückstein als Leiterin der Medizinmarktaufsicht.
In Summe stellt sich die Ausgangsbasis für Gesundheitsentscheidungen und Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger als äußerst fragwürdig dar. Es kann weder im Sinne der Nationalratsabgeordneten, noch in Ihrem Sinne als Bundesratsabgeordnete sein, Schäden an der Gesundheit einzelner Menschen und der Gesellschaft zu riskieren.
Den oben genannten Fragen mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nachzugehen, liegt in Ihrer Verantwortung.
Mit der Verweigerung Ihrer Zustimmung zum übereilt beschlossenen Impfpflichtgesetz geben Sie dem Nationalrat eine weitere Chance, die Grundlagen und Evidenzen gewissenhaft und sorgfältig zu überprüfen und auf Basis der bis dahin (fast) vollständig ausgearbeiteten Antworten eine verantwortungsvolle Entscheidung herbeizuführen.
Wir verlassen uns darauf, dass Sie Ihrer moralischen und politischen Verantwortung gerecht werden und das Wohl der Bevölkerung über parteipolitische Überlegungen stellen.
Freundliche Grüße
Grüne gegen Impfpflicht und 2G