Unterschiedliche Staffelung
Handel droht mit Klage: Aufstand gegen Lockdown-Hilfen der Regierung
14.11.2020
Zwischen den betroffenen Branchen darf kein Unterschied gemacht werden, immerhin wurde versprochen, dass niemand in dieser Krise zurückgelassen werde, so der Handelsverband in einer Aussendung.
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Samstagabend die Eckpunkte für die Corona-Förderungen präsentiert, wobei einiges noch in Ausarbeitung ist. Körpernahe Dienstleistungen (Friseure, Masseure, etc.) werden - wie bereits der Gastro- und Hotelsektor - für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes vom November 2019 ersetzt bekommen. Für den Handel gibt es eine gestaffelte Lösung, dies sei den unterschiedlichen Voraussetzungen geschuldet.
Als Basis für den Handel gelten 40 Prozent Umsatzabgeltung, mit Zu- und Abschlägen auf 20 bis 60 Prozent. Bereiche mit verderblicher und stark saisonaler Ware werden zu einem höheren Anteil unterstützt als jene Branchen, wo die Waren keiner oder kaum einer Wertminderungen unterliegt und/oder Nachholeffekte zu erwarten sind, so Blümel. Als Beispiele führt er aus: Blumenhändler bekommen 60 Prozent, für den Möbelhandel gibt es 20 Prozent.
Beim Handelsverband sorgte diese Ankündigung für helle Aufregung. "Die Gesundheit der Bevölkerung steht für den österreichischen Handel an höchster Stelle. Da die Covid-Infektionszahlen zuletzt besorgniserregend angestiegen sind, haben wir vollstes Verständnis für die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme. "Kein Verständnis haben wir jedoch für die heutige Ankündigung, den krisengebeutelten Händlern keine Sicherheit beim Umsatzersatz zu geben und eine Range zwischen 20, 40 oder 60 Prozent während des Lockdowns anzukündigen. Alle anderen direkt betroffenen Branchen wie die Gastronomie und der Tourismus werden mit 80 Prozent entschädigt. Genau das erwartet sich auch der Handel in einer Phase, in der er wichtige Mehrumsätze hin zum Weihnachtsgeschäft erzielen müsste!" Nun wird sogar eine Klage beim Verfassungsgerichtshof erwägt. Der Handelsverband fordert stattdessen einen Umsatzersatz von 80 Prozent, also in gleicher Höhe wie für die bereits von Schließungen betroffenen Branchen. Eine ungleiche Behandlung wäre sachlich nicht gerechtfertigt. Einige Handelsunternehmen haben dem Handelsverband bereits angekündigt, Klagen beim Verfassungsgerichtshof zu erwägen.