In Österreich wurden bisher knapp 20 Millionen Impfdosen verabreicht. Die Zahl der Impfschäden ist gering.
Bisher sind laut Gesundheitsministerium 1.619 Anträge auf Schadenersatz nach dem Impfschadengesetz an den Staat gestellt worden. Das berichtet das Ö1-"Frühjournal" am Freitag. Ob ein Impfschaden durch eine schwere Nebenwirkung besteht, muss durch medizinische Gutachten festgestellt werden
50 anerkannte Fälle
Von diesen 1.619 Anträgen wurden 50 anerkannt, erläutert Katharina Reich, Generaldirektorin für die Öffentliche Gesundheit im Sozialministerium. 38 Personen erhielten eine einmalige Entschädigung über 2.000 Euro, 12 weitere bekommen eine monatliche Rente über 700 Euro.
„Das sind zum Beispiel Patienten, die durch eine Herzmuskelentzündung dauerhafte Leistungsbeeinträchtigungen haben oder Patienten, die durch eine Thrombose einen Nervenschaden erlitten haben“ so Reich gegenüber Ö1. Dass es nur so wenige nachgewiesene Impfschäden gibt, liege laut Reich etwa daran, dass viele Anträge ohne ärztlichen Befund gestellt werden.