Der große Überblick

In welche Länder man jetzt wieder reisen darf

09.07.2021

Der große Überblick: Diese Regeln gelten im Urlaub und bei der Rückkehr nach Österreich. 

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Rund um den Beginn der Sommerferien ist das Reisen innerhalb Europas deutlich einfacher geworden. Viele Länder haben wie Österreich zuletzt ihre Einreisebeschränkungen gelockert. Dennoch gibt es in den Staaten nach wie vor unterschiedliche Auflagen bei der Einreise. Der EU-weite "Grüne Pass" soll hier eine gewisse Vereinheitlichung bringen. Das digitale Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein ab 1. Juli anerkannt.

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist ein Nachweis, dass eine Person gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von einer Corona-Infektion genesen ist. Der sogenannte "Grüne Pass" regelt, dass jede geimpfte Person ein Impfzertifikat erhält. Der verwendete Impfstoff spielt dabei keine Rolle. Die EU-Staaten müssen Impfstoffe akzeptieren, die in der EU zugelassen wurden, können die Gültigkeit aber auf andere Impfstoffe ausweiten. Sie entscheiden auch selbst darüber, wann man als geimpft gilt.

Als Tests sind sowohl PCR als auch Antigen-Schnelltests zugelassen. Als genesen gilt eine Person 180 Tage nach dem positiven Coronatest-Resultat. Antikörpertests werden derzeit noch nicht anerkannt. In Österreich ist der Grüne Pass mit Handysignatur oder Bürgerkarte unter https://www.gesundheit.gv.at/ abrufbar. Bei Fragen steht die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung.

Bei den Einreise-Regelungen gibt es weiterhin divergierende Vorgaben in den verschieden Ländern: Unterschiedlich geregelt ist etwa die Dauer der Gültigkeit von Testergebnissen sowie auch das Alter von Minderjährigen, für die ein Test erforderlich ist. Unterschiedlich ist auch die Frist, ab wann eine Impfung anerkannt wird. Meistens ist dies 14 Tage nach einer Vollimmunisierung (zweite Dosis bzw. erste Dosis des Impfstoffs Janssen von Johnson & Johnson). Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Registrierung vor Antritt der Reise verpflichtend. Nur in wenigen Ländern gilt nach wie vor eine zusätzliche Quarantänepflicht nach der Einreise oder sind touristische Einreisen gänzlich untersagt.

 Da sich die Bestimmungen laufend und rasch ändern, empfiehlt es sich, sich vor der Reise zu informieren: Detaillierte Informationen über Test- und Quarantäne-Erfordernisse der einzelnen Länder finden sich auf der EU-Seite Reopen Europa (Wiedereröffnung der EU) unter https://reopen.europa.eu/de. Aktuelle Reiseinformationen der verschiedenen Länder sind auch auf der Seite des Außenministeriums abrufbar: http://go.apa.at/ITR0bfPP. Die Einreiseregeln für Österreich sind wiederum auf der Homepage des Gesundheitsministeriums angeführt: http://go.apa.at/lEbLn1rH. Auskunft geben auch Beförderungs- und Reiseunternehmen. Informationen über das EU-weite Covid-Zertifikat unter: http://go.apa.at/C7N68YAL und http://go.apa.at/37m64Xjd)

1. ÜBERBLICK ÜBER DIE BESTIMMUNGEN GEMÄSS DER AB 8. JULI GELTENDEN EINREISEVERORDNUNG:

EINREISE AUS LÄNDERN MIT GERINGEM EPIDEMIOLOGISCHEN RISIKO MIT 3G-NACHWEIS NACH ÖSTERREICH:

Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Katar, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macau, Malta, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Taiwan, Thailand, Tschechische Republik, Ungarn, USA, der Vatikan, Vietnam und Zypern.

Bei diesen Ländern entfallen Registrierungspflicht und die Quarantäne. Personen müssen bei der Einreise nach wie vor einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Regel) mit sich führen. Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein Test durchführen zu lassen.

EINREISE AUS VIRUSVARIANTENGEBIETEN NACH ÖSTERREICH:

Als Virusvariantengebiete gelten aktuell Großbritannien, Brasilien, Indien, Russland, Südafrika sowie Botsuana, Eswatini, Malawi, Mosambik, Namibia, Nepal, Sambia, Simbabwe und Uruguay. Die Einreise aus diesen Ländern ist grundsätzlich untersagt. Allerdings sind hier unter anderen Österreicher, EU- und EWR-Bürger ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise aus den Risikoländern ein negatives Ergebnis eines Covid-Tests mitführen, eine Registrierung vornehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne können sie frühestens am fünften Tag mit einem negativen Test beenden. Eine Impfung ändert hier laut Gesundheitsministerium nichts. Die Quarantänepflicht entfällt bei Reisen für berufliche Zwecke und für Reisen im überwiegenden Interesse Österreichs insbesondere im Bereich Kultur und Sport, zum Beispiel für Betreuer und Trainer.

Die Registrierung erfolgt mit dem sogenannten Pre-Travel-Clearance-Formular https://entry.ptc.gv.at/)

EINREISE AUS ALLEN ANDEREN LÄNDERN NACH ÖSTERREICH: Für alle anderen Staaten, die also laut Gesundheitsministerium weder Virusvariantengebiet noch Länder mit geringem epidemiologischen Risiko sind, ist weiterhin der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (negativer Test, Impfung, Genesungsnachweis) vorzulegen. Zudem besteht Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten für regelmäßige Pendler, grenzüberschreitende Schul- und Studienbesuche, zu familiären Zwecken oder zum Besuch von Lebenspartnern. Auch für Personen, die vollimmunisiert sind (zwei Impfdosen bzw. eine Impfdosis bei Genesenen), entfällt 14 Tage nach der letzten dafür notwendigen Impfdosis die Registrierungs- und Quarantänepflicht. Ebenso gilt das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr, wenn sie in Begleitung eines vollständig geimpften Erwachsenen einreisen.

2. ÜBERBLICK ÜBER DIE AKTUELLEN EINREISEBESTIMMUNGEN ANDERER LÄNDER

EINREISE IN EU- UND EWR-LÄNDER: 3-G-NACHWEIS MIT DEM DIGITALEN COVID-ZERTIFIKAT DER EU

Belgien: Österreich gilt als "grüne Zone" ohne verpflichtende Quarantäne bei Testnachweis. Dafür darf man in den 14 Tagen vor Einreise nicht in einer "roten Zone" (Quarantänepflicht) gewesen sein. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Als geimpft gilt man zwei Wochen nach der Vollimmunisierung. Bei der Einreise muss man außerdem ein Registrierungsformular ausfüllen.

Bulgarien: Nachweis der Impfung (gültig 14 Tage nach der Vollimmunisierung) oder eines negativen Tests (PCR nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden). Kinder unter fünf Jahren sind von den Test- oder Quarantäneanforderungen ausgenommen. Das Ausfüllen einer Erklärung ist verpflichtend.

Dänemark: Dänemark stuft Österreich als "grünes" Land ein. Voraussetzung ist negativer Covid-19-Test, nicht älter als 48 Stunden. Darüber hinaus müssen alle spätestens 24 Stunden nach der Einreise einen zweiten Test (Antigen oder PCR) ablegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen und Genesene. Bei Kindern unter zwölf Jahren ist kein Test notwendig.

Deutschland: Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung oder Genesungsausweis. Kinder unter sechs Jahren sind von den Testanforderungen ausgenommen.

Estland: Aus Österreich reisende Personen sind von der Quarantäneverpflichtung als auch von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis vorzulegen, ausgenommen. Es gilt das digitale Covid-Zertifikat der EU.

Finnland: Bei touristischen Aufenthalten ist Impf- bzw. Genesungsnachweis erforderlich. Es gilt die vollständige Covid-19-Impfung plus 14 Tage bzw. eine sechs Monat zurückliegende Covid-19-Erkrankung. Alle anderen Reisenden, die nicht in Finnland leben, sollten weniger als 72 Stunden vor ihrer Ankunft in Finnland einen Coronatest ablegen.

Frankreich: Bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung zur Symptomfreiheit verpflichtend. Impfnachweis ist gültig ab zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis bzw. ab vier Wochen nach der Einmaldosis des Impfstoffs Johnson&Johnson. Kinder unter elf Jahren müssen sich nicht testen lassen.

Griechenland: Erforderlich für Griechenland-Reisende sind entweder ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, ein maximal 48 Stunden alter Antigentest, ein Impfzertifikat (14 Tage nach der vollständigen Impfung) oder ein Genesenen-Nachweis. Der österreichische gelbe Impfpass wird anerkannt. Bei der Ankunft kann ein Schnelltest durchgeführt werden, bei positivem Test wird eine 14-tägige Quarantäne verordnet. Verpflichtend ist die Registrierung für alle Einreisenden mindestens 24 Stunden vor der Einreise. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter zwölf Jahren.

Irland: Reisende nach Irland brauchen ein ausgefülltes Formblatt ("Passenger Location Form") und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise. Kinder zwischen sieben und 18 Jahren, die nicht geimpft wurden, müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test haben. Eine verpflichtende Hotelquarantäne gilt für Einreisende aus Österreich allerdings nicht mehr.

Italien: Bei der Einreise ist ein 3-G-Nachweis vorgeschrieben: PCR- oder Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden, Impfnachweis mindestens 14 Tage nach Ende des vorgeschriebenen Impfzyklus oder eine sechs Monate zurückliegender Infektionsnachweis. Einreisende müssen sich elektronisch im Voraus registrieren. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Kroatien: Die Einreise nach Kroatien ist grundsätzlich möglich, das Außenministerium empfiehlt zudem eine Reiseregistrierung vor der Einreise. Bei der Einstufung der Länder orientiert sich Kroatien an der EU-Gesundheitsagentur (ECDC). Österreich ist hier "grün". Es gilt ein Impfnachweis ab 22 Tagen nach der ersten Dosis, ein Genesungsnachweis (bis 180 Tage) und ein Test (PCR bis 72 Stunden, Antigen bis 48 Stunden zurückliegend). Kinder unter zwölf Jahren müssen sich nicht testen.

Lettland: Einreise mit Impfungszeugnis, das 15 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Die Regelungen gelten nicht für Kinder unter zwölf.

Litauen: Einreise mit Impfungszeugnis, das 14 Tage nach der Vollimmunisierung gilt, oder mit Genesungsnachweis oder negativem PCR-Test, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde. Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Luxemburg: Die Einreise nach Luxemburg ist grundsätzlich erlaubt. Personen ab sechs Jahren müssen allerdings bei Einreise mit dem Flugzeug entweder ein Impfzertifikat, das einen vollständigen Impfschutz bescheinigt, eine Genesungsbescheinigung (für Infektionen innerhalb der letzten sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Tests weniger als 72 Stunden und Antigen-Schnelltests, der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde) vorweisen.

Malta erlaubt die Einreise von Österreichern mit PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder Impfnachweis. Alle Reisenden ab 5 Jahren unterliegen dieser Anforderung.

Niederlande: Reisende aus Österreich können mit dem digitalen EU-Coronazertifikat test- und quarantänefrei in die Niederlande einreisen. Bei Einreise mit dem Flugzeug muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.

Norwegen: Einreise für Geimpfte (vollständige Impfung) und Genesene (Gültigkeit sechs Monate) ist ohne Test- und Quarantänepflicht möglich. Ansonsten ist eine Reiseregistrierung frühestens 72 Stunden vor und Test bei der Einreise erforderlich für Reisende aus "grünen" Ländern, zu denen aktuell auch Österreich zählt. Kinder unter 18 Jahren, die keinen Grünen Pass besitzen, müssen in die Quarantäne treten. Diese kann mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Polen: Die Einreise aus EU- bzw. EWR-Staaten erfolgt nach der 3G-Regel: Das heißt ein maximal 48 Stunden alter PCR- oder Antigentest, eine mindestens zwei Wochen zurückliegende vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder eine nachweisliche Covid-19 Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate. Kinder unter zwölf Jahren, die zusammen mit ihren geimpften oder getesteten Eltern reisen, sind von den Test- und Quarantäne-Anforderungen ausgenommen.

Portugal: Bei Einreise ist ein verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding eines Fluges nach Portugal vorgeschrieben. Außerdem ist eine Voraus-Registrierung vor dem Abflug nötig. Für Madeira und die Azoren entfällt die Testpflicht bei Genesenen. Auch Kinder unter zwölf Jahren sind von der Testungspflicht ausgenommen. Vorsicht ist bei der Rückreise über Deutschland geboten. Da Deutschland Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft hat, empfiehlt das Außenministerium eine andere Reiseroute zu nehmen.

Rumänien: Aus Österreich kommend ist die Einreise uneingeschränkt erlaubt. Voraussetzung ist, dass sich die Einreisenden innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Land, welches als gelbe oder rote Zone eingestuft ist, aufgehalten haben. Österreich ist aktuell grün.

Schweden: Es besteht ein Einreiseverbot für ausländische Bürger, die keine Impfbescheinigung, kein negatives Testergebnis oder keinen Genesungsnachweis vorlegen können. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ein zweiter Test fünf Tage nach der Ankunft wird empfohlen. Reisende unter 18 Jahren sind von den oben genannten Anforderungen ausgenommen.

Schweiz: Für Reisende aus Österreich ist eine Einreise ohne Quarantäne möglich. Erfolgt die Reise aber mit dem Flugzeug, so ist Nichtgeimpften und Nicht-Genesenen die Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests vorgeschrieben. Ein Einreiseformular muss ausgefüllt werden. Als geimpfte Personen gelten vollimmunisierte Personen. Als genesen gelten Personen sechs Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung.

Slowakei: Die quarantänefreie Einreise aus Österreich ist ab Freitag nur noch für Geimpfte sowie für Minderjährige erlaubt. Nicht geimpfte Personen müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Ein Freitesten ist frühestens am 5. Tag der Isolation möglich. Außerdem müssen sich die Einreisenden elektronisch registrieren. Für den Impfnachweis ist eine vollständige Immunisierung notwendig, d.h. die Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen oder bei Johnson&Johnson mindestens 21 Tage nach der Impfung. Bis 18-Jährige benötigen keine Nachweise. Ausnahmen gibt es auch für Pendler und Personen mit Wohnsitz in der Slowakei.

Slowenien: Personen mit Wohnsitz in Österreich, die beweisen können, dass sie sich die letzten fünf Tage vor der Einreise ununterbrochen in Österreich aufgehalten haben, können ohne weitere Auflagen einreisen. In Unterkünften und Restaurants gilt aber ähnlich wie in Österreich die 3-G-Regel. Bei den Impfstoffen unterscheidet Slowenien: Die Vollimmunisierung mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer muss mindestens sieben Tage zurückliegen. Bei Moderna sind es 14 Tage. Bei Vaxzevria von AstraZeneca reicht eine Impfdosis, wenn seither mindestens 21 Tage vergangen sind. Bei Johnson & Johnson 14 Tage.

Spanien: Bei der Einreise aus Österreich ist Online-Registrierung erforderlich. Zusätzlich muss ein Impfzertifikat oder ein negativer Covid-19-Tests (PCR-Test oder Antigen-Test), ein Genesungszertifikat oder ein Digitales Covid-Zertifikat der EU vorgewiesen werden. Beim Impfzertifikat muss das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Coronatest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von den Tests befreit.

Tschechien verlangt ab Freitag einen 3G-Nachweis sowie eine Voraus-Meldung beim Hygieneamt durch ein elektronisches Formular. Eine Ausnahme gilt bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden. Einreisende müssen einen Test vorlegen (nicht älter als 48 Stunden vor der Einreise bei Antigentests oder PCR nicht älter als 72 Stunden). Ein Impfnachweis 22 Tage nach der ersten Impfung ist nicht mehr ausreichend. Von der Testpflicht ausgenommen sind ab Freitag nur mehr Personen, bei denen die zweite Covid-19 Impfung zumindest 14 Tage zurückliegt.

Ungarn: Aus Österreich ist die Einreise nach Ungarn seit 23. Juni ohne Nachweis- oder Quarantänepflicht erlaubt. Bisher war für Hotellerie, Gastronomie und Bäder das Vorweisen eines ungarischen Immunisierungspasses Pflicht - dies soll nun weitgehend aufgehoben werden. Für die Teilnahme an Festivals, Konzerten oder bei Barbesuchen besteht die Verpflichtung nach wie vor.

Zypern verlangt eine elektronische Registrierung maximal 48 Stunden vor Reiseantritt. Geimpfte Personen können ohne weitere Einschränkungen in die Republik Zypern einreisen. Ungeimpfte Personen können ebenso ohne Einschränkungen einreisen, müssen sich jedoch zumindest zwei Wochen davor in Österreich aufgehalten haben. Bei der Ankunft in Zypern sind nach dem Zufallsprinzip angeordnete Tests möglich. Die Verweigerung des Tests hat ein Einreiseverbot zur Folge.

EINREISE IN NICHT EU- BZW. EWR-LÄNDER:

Albanien: Bei der Einreise gibt es weder Tests noch Quarantäneverpflichtung

Bosnien-Herzegowina: Ab 14 Tagen nach der Vollimmunisierung dürfen Geimpfte ohne Testpflicht einreisen. Ansonsten ist ein PCR-oder Antigen-Test, der bei Einreise aus einem EU-Land nicht älter als 72 Stunden ist, vorzuweisen.

Großbritannien: Bei der Einreise aus Österreich ist ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test mit mehr als 97 Prozent Spezifität vorzulegen sowie eine zehntägige verpflichtende Quarantäne anzutreten. Es gibt keine Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für 3-G sowie auch keine Ausnahme von der Testverpflichtung für Genesene oder Geimpfte. Die Möglichkeit einer Freitestung besteht nach fünf Tagen. Wegen der starken Verteilung der Delta-Virusvariante im Land steht Großbritannien in Österreich auf der Liste der Länder mit Test- und Quarantänepflicht.

Kosovo: negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Impfnachweis berechtigen zur Einreise.

Moldau: Einreisende ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden, vorlegen. Sollte die Vorlage nicht möglich sein, müssen sie ein epidemiologisches Formular ausfüllen und eine Erklärung zur Selbstisolierung (14 Tage) unterschreiben. Die Quarantäne kann nach zehn Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.

Montenegro: EU-Bürgern, also auch Österreichern, ist die Einreise nach Montenegro ohne Einschränkungen möglich. Es sind weder Test noch Nachweise nötig.

Nordmazedonien: Einreise uneingeschränkt möglich. Bei der Einreise am Landweg ist allerdings die derzeit geltende Ausgangssperre von 00:00 Uhr und 04:00 Uhr zu beachten.

Russland: Abgesehen von einem gültigen Visum erfordert die Einreise einen Covid-Test, der nicht älter als drei Tage sein darf. Für ausländische Staatsbürger, die nicht zu Arbeitszwecken nach Russland einreisen, entfällt die 14-tägige Selbstisolation bei Vorweisen eines negativen Testergebnisses. Jene, die mit einem Arbeitsvisum einreisen, müssen trotz des negativen Tests eine zweiwöchige Quarantäne antreten.

Serbien verlangt den Nachweis eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden. Ohne Test einreisen können Inhaber von serbischen Aufenthaltstiteln. Geschäftsleute müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise schriftlich bei der serbischen Handelskammer anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Begleitung eines getesteten Erwachsenen sowie Personen, die in Serbien gegen Covid-19 geimpft worden sind.

Türkei: Bei der Einreise in die Türkei ist eine Online-Registrierung frühestens 72 Stunden vor Einreise vorgeschrieben. Zudem muss 3-G vorgewiesen werden. Das Impfzertifikat muss eine mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung nachweisen. Das Genesungsattest darf maximal sechs Monate zurückliegen. Bei PCR-Tests gilt die Frist 72 Stunden, bei Antigen-Tests 48 Stunden.

Ukraine: Nicht-ukrainische Staatsangehörige müssen alle erforderlichen Teilimpfungen nachweisen oder einen negativen Test, nicht älter als 72 Stunden. Außerdem ist eine Covid-Versicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschließen. Über die Halbinsel Krim und die ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk hat Österreich eine partielle Reisewarnung verhängt.

USA: Die Einreise in die USA ist beschränkt. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind etwa Familienangehörige von US-Bürgern, Inhaber einer Green Card, Diplomaten. Alle Flugpassagieren müssen der Fluglinie ein negatives SARS-Cov2-Test-Zeugnis (PCR- oder Antigen-Test) vorlegen. Der Test darf nicht länger als drei Tage vor Abflug abgenommen worden sein. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Einreise und eine Quarantäne von sieben Tagen wird empfohlen.
 

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