Lock-Angebot für Urlauber

Italien: Doch keine 'Impfungen am Strand'

19.05.2021

Die Regierung erteilt den Plänen mancher Regionen eine klare Absage.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Die italienische Regierung stemmt sich gegen Pläne einiger Regionen, Urlauber mit der zweiten Dosis Corona-Impfstoff zu versorgen - nach dem Motto "Impfungen am Strand". Die Tourismusdestinationen wollen damit vermeiden, dass Menschen auf den Urlaub verzichten, weil sie daheim den "zweiten Stich" erhalten müssen. Die Region Venetien hatte sich sogar zur Immunisierung ausländischer Besucher bereit erklärt.

Der für die Regierungskampagne zuständige Regierungskommissar Francesco Paolo Figliuolo rief die Italiener auf, ihren Urlaub nach dem Impftermin zu planen. "Beim AstraZeneca-Vakzin kann man mit einer Zeitspanne zwischen vier und zwölf Wochen zwischen der ersten und zweiten Dosis rechnen, bei Pfizer- und Moderna-Impfstoffen mit 42 Tagen. Ich denke, es dürfte kein Problem sein, sich impfen zu lassen und nicht auf den Urlaub zu verzichten. Ich bin offen für jeden Vorschlag, den die Regionen machen wollen, natürlich gibt es für alles eine Grenze, das ist jene des Pragmatismus", so der Regierungskommissar.

Impftourismus 

Der "Impftourismus" hat inzwischen im Kleinstaat San Marino Erfolg. Seit Dienstag werden in San Marino Touristen, die mindestens einen dreitägigen Aufenthalt in einem Hotel des Kleinstaates gebucht haben, mit dem russischen Sputnik-Vakzin geimpft. Die Impfung kostet 50 Euro. Die Initiative San Marinos weckte bei Touristen großes Interesse. Rund 100 Personen meldeten sich laut den Behörden für die Sputnik-Impfung an, darunter auch Urlauber aus Österreich. Italiener werden nicht zur Impfkampagne zugelassen.

Für diese "Impfreisen" ist es nötig, in San Marino mindestens zwei Mal jeweils drei Hotel-Übernachtungen im Abstand von 21 Tagen zu buchen. Die erste Impfung ist frühestens sieben Tage nach der Buchung möglich. Die zwei Impfungen würden von staatlichen Stellen beaufsichtigt.
 

Zur Vollversion des Artikels