Neue Corona-Regeln
Hier dürfen Ungeimpfte nicht mehr U-Bahn fahren
10.01.2022In Italien gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln nun die 2G-Regel.
In Italien sind seit Montag weitere Corona-Einschränkungen mit Auswirkungen auf das Reisen in Kraft getreten. Im Nah- und Fernverkehr gilt nun die 2G-Regel. In öffentlichen Verkehrsmitteln haben damit nur noch Menschen Zutritt, die nachweislich gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Betroffen sind nicht nur Linienbusse in der Stadt, sondern auch Züge, Fähren und Flüge. Kontrollen wurden in den Großstädten in U-Bahn-Stationen durchgeführt.
Bei der Zufahrt zu den Fähren, die Sizilien mit dem Festland verbinden, bildeten sich bei den Kontrollen lange Warteschlangen. Wer ohne den sogenannten Super Green Pass an Bord von öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird, muss eine Strafe von 400 Euro zahlen. Auch in Hotels, Kongresszentren, Restaurants und Skiliften und den Transportmitteln im Nah- und Fernverkehr gilt die 2G-Regel.
Zahlen explodieren
Die italienische Regierung hat die Corona-Restriktionen in den vergangenen Wochen angesichts der zunehmenden Zahl von Infektionen zunehmend verschärft. So wurde vergangene Woche auch eine Impfpflicht für Personen über 50 Jahre eingeführt. Premier Mario Draghi plant am Montagnachmittag eine Pressekonferenz zur Vorstellung der jüngst ergriffenen Anti-Corona-Restriktionen.
Am Montag hat in Italien der Schulunterricht wieder begonnen. Dabei kam es zu Problemen mit dem Personal. Viele Lehrer haben sich über die Weihnachtszeit mit SARS-CoV-2 angesteckt. Viele nicht geimpfte Lehrer, die sich der Impfpflicht für das Lehrpersonal nicht beugen wollten, wurden vom Dienst suspendiert, was erhebliche Probleme verursachte.
Premier Draghi hatte sich immer wieder dafür ausgesprochen, Distanzunterricht zu vermeiden. In Volksschulen müssen bei zwei Ansteckungen alle in einer Klasse für zehn Tage ins Homeschooling. In weiterführenden Schulen ist Distanzunterricht erst bei drei Corona-Fällen vorgesehen. Bei zwei Fällen müssen alle zu Hause am Unterricht teilnehmen, die nicht geboostert sind oder deren Genesung mehr als 120 Tage zurückliegt.