Christian M. Piska

Coronavirus

Jurist: "Impfpflicht ist nicht mehr vertretbar"

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Immer mehr Experten und Politiker sprechen sich kritisch gegenüber der Impfpflicht aus. 

Wien. Professor Christian Piska lehrt an der Universität Wien Staats-und Verwaltungsrecht. Er sieht die Impfpflicht "ausgehebelt" und hält die "Strafandrohung für überschießend", erklärt er OE24. Denn die Omikron-Variante bedeute eine Minderung der Gefahr. Piska sagt: "Selbst wenn man früher die Impfpflicht als verfassungskonform angenommen hat, sind jetzt die Rahmenbedingungen so anders, dass das nicht mehr vertretbar ist."

Laut dem Staatsrechtler müsse man die Impfpflicht dringend evaluieren. "Die Impfung ist von ihrer Wirkung hinter den Erwartungen zurückgeblieben", führt Piska aus. Weiters sei ein großer Teil der Bevölkerung geimpft oder habe bereits Antikörper durch eine Genesung. Die Rahmenbedingungen für eine verfassungsmäßige Impfpflicht haben sich also deutlich geändert. Eine Evaluierung der Impfpflicht ist im Gesetz vorgesehen. Das Gesundheitsministerium kann OE24 am Donnerstagmittag aber noch keinen genauen Termin nennen: „Der Zeitpunkt für ein erstes Zusammentreffen dieser Kommission sowie deren Zusammensetzung wird ehestmöglich festgelegt.“

Druck auf Regierung wächst

Der Druck auf die Regierung wächst täglich. Denn eine Evaluierung muss laut Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) vor Beginn der Strafen am 15. März stattfinden.Bereits drei weitere Landeshauptleute haben sich kritisch dazu geäußert. Grünen-Klubobfrau Sigi Maurer (Grüne) will aber daran festhalten, wie auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat sich noch nicht geäußert. Jurist Piska rät von Strafen ab, sie seien derzeit nicht „vertretbar“.

Sollte die Impfpflicht dann im Herbst scharf gestellt werden? Jurist Piska dazu: „Das müsste man sich im Einzelfall ansehen, wie die Situation im Herbst ist. Das kann im Moment niemand vorhersagen. Die Strafandrohung ist überschießend, weil hier in erheblicher Weise eingegriffen wird in Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Privatsphäre, körperliche Integrität. Für Strafen würde ich nur Anhaltspunkte sehen, wenn wir eine sehr hohe Gefahr hätten, die von Corona ausgeht. Im Moment sehe ich das nicht.“
  

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