Zehn-Quadratmeter-Regel

Lockdown: Das muss nun beim Einkaufen beachtet werden

31.10.2020

Mit den neuen Verordnungen, die Kanzler Kurz heute um 16.30 Uhr verkünden wird, kommt auch die Zehn-Quadratmeter-Regel für Shops zurück.

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Die neuen Verordnungen, die ab Dienstag, 0 Uhr in Kraft treten, beinhalten neben den fünf Gründen, das Haus zu verlassen, einem Shutdown von Kultur, Gastronomie und Amateursport  - und auch eine Detailregelung für Shops. Ein Betreten dieser ist laut § 4 nur gestattet, wenn man einen Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen hält und einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz (Maske) trägt.
 

Wagerlpflicht

 
Außerdem verpflichtet die Verordnung die Betreiber, sicherzustellen, dass jeder Kunde zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung hat. Diese Regelung setzten viele Supermärkte im Frühling bereits mit der "Wagerlpflicht" um - auch diese Regel könnte nun wieder eingeführt werden. Anders als im ersten Lockdown sollen alle Geschäfte jedoch geöffnet bleiben.
 
Auch in Einkaufszentren und Markthallen wird die Zehn-Quadratmeter-Regel gelten. Ist ein Geschäft kleiner als zehn Quadratmeter, darf sich jeweils nur ein einzelner Kunde darin aufhalten.
 
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