Ab 24 Uhr

Lockdown-Regeln: Was ab heute erlaubt und was verboten ist

01.11.2020

Ab heute, 24 Uhr, wird das Leben der Österreicher massiv eingeschränkt.

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© TZOe MFellner
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Lockdown-Regeln. Schmerzhaft, aber notwendig: Die explodieren Infektionszahlen machen ein nahezu totales Herunterfahren des öffentlichen Lebens un­bedingt notwendig. Was ab Mitternacht und fürs Erste für die nächsten zehn Tage in Österreich verboten und was erlaubt ist, sehen Sie hier.

Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr

  • Beschränkung. Das Verlassen des privaten Wohnbereichs von 20 Uhr bis 6 Uhr früh ist laut Lockdown-Regeln nur noch zu folgenden Zwecken zulässig:
  1. Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben usw.,
  2. Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte (hierunter fällt das Gassigehen mit Haustieren),
  3. Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse,
  4. berufliche Zwecke,
  5. physische und psychische Erholung, darunter fällt zum Beispiel Spazieren gehen, Joggen, Radfahren.
  • Abstand. An öffentlichen Orten gilt Mindestabstand von 1 Meter zu Personen, die nicht im Haushalt leben.
  • Masken. In geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aus Gesundheitsgründen kann ein Face-Shield getragen werden (kein Kinn-Visier!), aber nur mit ärzt­lichem Attest.
  • Ausnahme. Der Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von bis zu 6 Personen (plus max. 6 Kinder) aus zwei verschie­denen Haushalten.
  • Privater Raum. Garagen-, Garten-, Keller- und Scheunenpartys sind verboten.

Handel & Friseure bleiben geöffnet

  • Handel. Der Handel bleibt in Gegensatz zum ersten Lockdown generell geöffnet – in Geschäften gilt aber: Pro Kunde müssen 10 m2 zur Verfügung stehen. Bei Geschäften mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche ist ein Kunde pro Geschäft erlaubt. Ebenso gilt die Abstands- und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
  • Märkte. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt auch für Märkte im Freien.
  • Christkindlmärkte (so ­genannte Gelegenheitsmärkte) sind laut der neuen Verordnung verboten.
  • Friseure/Masseure. Friseure, Masseure und Kosmetiksalons können ihre Dienste weiter anbieten. Da allerdings der Mindestabstand oder das Tragen einer Maske von Kunden oft nicht eingehalten werden kann, sind „geeignete Schutzmaßnahmen zur Verminderung des Infektionsrisikos zu treffen“.

Lokale und Hotels müssen schließen

Die gesamte Gastronomie (mehr als 30.000 Betriebe) macht somit für vier Wochen zu. Sie darf nur noch Take-away und Lieferservices anbieten. Die Abholung ist von 6 bis 20 Uhr erlaubt.

  • Lieferservice: Hier kann weiterhin rund um die Uhr bestellt werden.
  • Ausnahme für Hotels. Sie müssen zwar ebenfalls schließen, für Geschäftsreisende (auch Arbeiter auf Montage) gibt es allerdings Ausnahmen.
  • Prostitution ist verboten.

Kultur/Events 4 Wochen zu

  • Oper/Theater/Kinos. Auch der gesamte Kulturbetrieb muss wegen der Lockdown-Regeln für vier Wochen pausieren. Das betrifft die Oper ebenso wie Konzerte, Theater und Kinos. Erlaubt sind nur kulturelle Veranstaltungen ohne Publikum und Probebetrieb.
  • Events. Alle Veranstaltungen werden gestoppt. Verboten sind Messen, Kongresse, aber auch Hochzeits- und Geburtstagsfeiern und dergleichen. Ausnahmen: Demos (mit MNS), Betriebsversammlungen und religiöse Events.

Öffis: Abstand und Maske

  • Öffis. In öffentlichen Verkehrsmitteln (auch im Flugzeug) gilt der Min­destabstand, er kann aber in Ausnahmefällen unter­schritten werden. Eine Maske ist dennoch verpflichtend zu tragen, auch in U-Bahn-Stationen, auf Bahnsteigen usw.
  • Fahrgemeinschaften, Taxis usw. können genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen sitzen (gilt auch für Fahrschulen).

Pflichtschulen bleiben offen

  • Kindergärten, Volksschu­len, Unterstufen bleiben weiterhin offen. Distance Learning für Oberstufenschüler.
  • Universitäten: Auch für Universitäten und Fach­hochschulen gilt laut Lockdown-Regeln Distance Learning.

Kirchengebäude bleiben offen

  • Kirchen. Messen und Gottesdienst bleiben erlaubt – es gilt somit die Maskenpflicht. Bei Begräbnissen gilt dagegen: maximal 50 Personen – Maskenpflicht und Abstand.
  • Hochzeiten sind auch am Standesamt erlaubt.

Auswirkungen am Arbeitsplatz

  • Wechsel. Unternehmen sollen, wenn möglich, auf ­Homeoffice umstellen.
  • Masken und Abstand. Am Arbeitsplatz muss weiterhin zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden (außer, es gibt Plexiglaswände). Ist das Abstand­halten dabei nicht möglich, gilt Maskenpflicht.

Sport und Fitness stark beschränkt

  • Profisport. Profisport soll nicht mehr vor Publikum stattfinden dürfen. Private Kontaktsportarten (Fußball, Kampfsportarten etc.) müssen ebenfalls vier Wochen pausieren.
  • Skisport. Nur Tourengeher – Seilbahnen, Gondeln & Lifte sind geschlossen.
  • Bäder/Saunas/Fitnessstudios usw. sperren zu.

Spitäler & Pflegeheime

  • Besuchseinschränkungen. Bewohner dürfen nur einen Besucher pro zwei Tagen empfangen. Besucher brauchen zudem einen negativen Corona-Test.
  • Mitarbeiter. Das Krankenhaus- und Pflegeheimpersonal muss sich somit einmal pro Woche einem Covid-Test unterziehen oder ständig eine CPA-Maske tragen.
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