Mit Ausnahmen
Maske auch am Arbeitsplatz
22.03.2022
Beim Betreten von Arbeitsorten ist grundsätzlich eine Maske zu tragen – außer das Infektionsrisiko kann durch ''sonstige geeignete Schutzmaßnahmen'' minimiert werden.
Wien. Laut neuem Verordnungs-Entwurf soll Maske auch am Arbeitsplatz getragen werden müssen, außer man das Infektionsrisiko durch Schutzmaßnahmen minimieren. Unter den Schutzmaßnahmen sind etwa Trennwände oder Plexiglaswände gemeint. "Sonstige geeignete Schutzmaßnahmen sind insbesondere technische Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und, sofern technische Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden, organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams", steht dazu im Verordnungs-Entwurf – den ganze Verordnungs-Entwurf, lesen Sie HIER.
Ebenfalls keine Maske braucht man am Arbeitsplatz, wenn ein physischer Kontakt zu haushaltsfremden Personen ausgeschlossen werden kann.
Regierung empfiehlt Home Office
Die Regierung empfiehlt wegen der hohen Corona-Infektionszahlen Arbeit, wenn möglich im Homeoffice zu machen. Allerdings kann das nicht einseitig angeordnet werden. Dazu steht im Verordnungs-Entwurf: "Beim Betreten von Arbeitsorten ist besonders darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden."