Eklat am Wiener Landesgericht
Maske verweigert: Prozess gegen Rutter geplatzt
30.04.202137-Jähriger legte ärztliches Attest und Antigen-Test vor, wurde aber trotzdem nicht ins Wiener Landesgericht gelassen
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Für einigen Wirbel hat am Freitag der Ex-Politiker und Anti-Corona-Aktivist Martin Rutter gesorgt, der sich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt am Wiener Landesgericht verantworten hätte müssen. Rutter weigerte sich, eine FFP2-Maske aufzusetzen, die im Gerichtsgebäude aufgrund der Corona-Pandemie zwingend vorgeschrieben ist. Weil er auch einen herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz und ein Schild aus Plexiglas ablehnte, wurde er von der Security nicht eingelassen.
Zeitgleich legte sein Verteidiger Michael Drexler im Gerichtssaal ein ärztliches Attest vor, demzufolge Rutter "das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung" aus gesundheitlichen Gründen "unzumutbar" sei". Zusätzlich händigte Drexler Richterin Petra Sattlberger einen mit 29. April datierten Antigen-Test aus, der Rutter ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 bescheinigte. "Der ist weniger als 48 Stunden alt. Er kann niemanden anstecken", führte der Verteidiger ins Treffen.
Beamten Stoß versetzt
Die Richterin machte dessen ungeachtet keine Ausnahme von der Maskenregelung. In Bezug auf die vorgelegte Befreiung meinte sie sinngemäß, sie könne sich nicht vorstellen, dass sich die behauptete Gesundheitsgefahr für Rutter auch auf Gesichtsvisiere erstrecke. Sie vertagte daher die Hauptverhandlung zur Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens, mit dem Rutters Vorbringen überprüft werden soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 37-Jährigen vor, er habe am 31. Jänner bei einer Großdemo gegen die Corona-Maßnahmen in Wien den Versuch unternommen, Polizeibeamte mit Gewalt an einer Amtshandlung zu hindern. Konkret geht es darum, dass bei Rutter eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden sollte. Dem widersetze er sich laut Strafantrag, indem er einem Beamten einen Stoß versetzte. Rutter stellt das in Abrede.