Riesen Wirbel im Netz

Mindestabstand nicht eingehalten – Pensionist soll 500 Euro Strafe zahlen

24.04.2020

Der Wiener Pensionist S. lebt von einer Mindestpension von 980 Euro im Monat – Weil er vor einer Apotheke zu nah an seinem Bruder stand, wurde ihm eine Corona-Strafe in Höhe von 500 Euro aufgebrummt.

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© APA/HANS PUNZ
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Wien. Der nächste Fall eines "Corona-Sünders" sorgt aufgrund der Strafhärte und den angeblichen Tatumständen für reichlich Wirbel im Netz. Der Wiener Pensionist S. bekam per Post eine Strafverfügung in Höhe von 500 Euro – Der Grund: Er soll den Mindestabstand zu seinem Bruder nicht eingehalten haben.

Vor einigen Tagen ließ sich S. von seinem Bruder zur Apotheke begleiten. Er musst sich seine Medikamente abholen. Auf dem Weg dorthin wurde das Brüderpaar von drei Polizeibeamten aufgehalten. Es folgte eine Aufnahme der Personalien. Jetzt erhielt der Pensionist den Strafbescheid.

Caritas-Chef empört

Klaus Schwertner, Geschäftsführer der Caritas, griff die Geschichte rund um die Anzeige auf und postete sie auf Social-Media. Die besagt Strafverfügung liege ihm laut eigenen Angaben vor. Der Pensionist muss zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden ableisten. 

Pensionist S. fiel aus allen Wolken – Während eines Telefonats mit Schwertner fragte er diesen: "Wie soll ich das bezahlen? 500 Euro ist extrem viel Geld für mich. Da muss ich wohl oder übel 10 Stunden ins Gefängnis." 

"Mir fehlen gerade die Worte. Als hätten wir nicht schon genug zu tun mit den vielen Hilfesuchenden, die sich an uns wenden, weil der Kühlschrank leer ist oder sie nicht wissen wie sie ihre Miete zahlen sollen... 50% der Menschen, die sich seit März hilfesuchend an uns wenden, sagen "Nie hätte ich gedacht, dass ich jemals Hilfe von der Caritas brauche!" Und dann so eine Strafe. Wir werden Herrn S. unterstützen und auch in dieser Situation nicht alleine lassen. Aber wie oben im Posting schon steht, eigentlich denke ich mir nur "Oida, geht's noch?!", schreibt der Caritas-Geschäftsführer auf Social-Media.

Der Fall führte auf Facebook und Twitter zu hitzigen Diskussionen aufgrund der Härte der ausgestellten Strafverfügung.

Hier das Facebook-Posting des Caritas-Geschäftsführers:

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