"Wohnzimmertest" reicht nicht
Mit diesen Tests können Sie zum Friseur
03.02.2021
Am Montag den 8. Februar kommt es zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Österreich. Körpernahe Dienstleister und besonders Friseure können ihre Kunden wieder begrüßen. Doch worauf ist zu achten?
Welchen Test brauchen Sie für den Friseurbesuch?
Um in Zukunft zum Friseur oder vielleicht zur Fußpflege gehen zu können, braucht man ab nächster Woche einen Antigen oder einen PCR Test. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden alt sein. Der Name des Kunden muss von einer befugten Person bestätigt werden, die zur Testabnahme befähigt ist, wie etwa ein Arzt, Sanitäter oder Firmentests. Der Test kann digital per Handy oder in Papierform vorgezeigt werden.
Wer in den vergangen Wochen oder Monaten eine Corona-Infektion überstanden hat, brauch keinen negativen Test, jedoch einen Antikörper-Nachweis oder eine ärztliche Bestätigung. Nicht erlaubt sind die sogenannten „Wohnzimmer-Selbsttests“. Das Tragen einer FFP2 Maske im Geschäft ist für alle Kunden Pflicht.
Müssen sich bereits Geimpfte auch testen lassen?
Für geimpfte Personen gibt es keine Ausnahme. Das Gesundheitsministerium begründet: „Es sei noch nicht definitiv nachweisbar, wie stark eine Impfung vor der Übertragung des Virus schütze. Die Vakzine schützten in erster Linie den Geimpften vor Ansteckung.“
Die Gesundheitsbehörden sollen kontrollieren
Der Betrieb darf Dienstleistungen nur Personen anbieten, die ein negatives Testergebnis vorzeigen können. Für stichprobenartige Kontrollen, werden die lokalen Gesundheitsbehörden in Zusammenarbeit mit der Polizei sorgen, heißt es von Seiten der Gesundheitsbehörden.