Prüfung des Verfassungsgerichtshofs
Mückstein muss sich für Corona-Maßnahmen rechtfertigen
30.01.2022Es sind brisante Fragen, die der Verfassungsgerichtshof jetzt an das Gesundheitsministerium stellt. Die Höchstrichter wollen wissen, wie gerechtfertigt die Verordnungen wie Lockdown und 2G-Regel waren. Mücksteins Ressort hat bis zum 18. Februar Zeit zur Beantwortung.
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Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem "zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung". Bis zum 18. Februar erbitten sich die Höchstrichter Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe, die am 26. Jänner an das Gesundheitsministerium sowie dessen Rechtsvertreter ergangen sind. Beim VfGH waren etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt, die unter anderem Lockdown und die 2G- bzw. 3G-Regel zur Folge hatten. Das Interesse gilt dabei vor allem der Belastung des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.
Überlastung des Gesundheitssystems
Den VfGH interessiert, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe - ein Szenario, das laut Gesetz erst einen Lockdown rechtfertigt. Die Frage: "Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die 'an oder mit' SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?"
"Mit oder an Corona"
In dieser Tonart geht es weiter. So werden genaue Daten zu Verstorbenen - ob "an" oder "mit" Covid - sowie zu Hospitalisierungen und zum Alter der Betroffenen eingefordert. Außerdem will der VfGH wissen, welche Virusvarianten am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten, Hospitalisierten und Verstorbenen vertreten waren. Und auch die "prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche", also etwa Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen wird vom Ministerium abgefragt.
Fragen zu Masken und Impfung
Tatsachen fordert der Verfassungsgerichtshof auch zu den diversen verordneten Schutzmaßnahmen ein. So lautet eine weitere Frage: "Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?" Und: "Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe?" Auch weitere Fragen zur Wirksamkeit der Impfung folgen, aber auch zu den unterschiedlichen Tests.
Die letzten Fragen beziehen sich auf den "Lockdown für Ungeimpfte" und inwieweit dieser Auswirkungen auf die Hospitalisierungen bzw. das Hospitalisierungsrisiko hat. Nur zwei Tage nach der Übermittlung der Fragen wurde diese Maßnahme von der Regierung aufgehoben.
Oe24 hat die Fragen der Verfassungsrichter im Originaltext: